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Geringere Haftstrafe im Missbrauchsfall Staufen für Soldat

Ein Kind wird in Staufen bei Freiburg jahrelang vergewaltigt und an Männer verkauft. Sieben Täter sowie die Mutter des Opfers bekommen hohe Haftstrafen. In einem Revisionsprozess wird einer der Angeklagten erneut verurteilt - und kommt diesmal etwas besser weg.

Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank
Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Freiburg (dpa/lsw) - Nach dem jahrelangen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat ein Soldat der Bundeswehr in einem Revisionsprozess einen kleinen Erfolg verbucht. Der Mann wurde am Montag vom Landgericht Freiburg zu siebeneinhalb Jahren und damit sechs Monaten weniger Haft verurteilt, als im ersten Prozess vom vergangenen Jahr. Auch werde weiterhin keine Sicherungsverwahrung angeordnet, entschied erneut das Landgericht Freiburg. Ein genereller Hang zu Straftaten liege nicht vor, begründete dies die Kammer. Zudem habe der Mann in seinem Geständnis »tätige Reue« gezeigt und sei - abgesehen von einer früheren Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie - nicht erheblich vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ((Az.: 16 KLs 160 Js 33561/17 AK 11/19).

Der heute 51 Jahre alte Deutsche war von dem Gericht im Mai 2018 wegen Vergewaltigung und schweren Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Mai diesen Jahres teilweise aufgehoben: Der Angeklagte hatte gegen das Strafmaß und die Staatsanwaltschaft gegen die Nicht-Anordnung der Sicherungsverwahrung Revision eingelegt. In Freiburg wurde daraufhin neu verhandelt. Der Tatvorwurf blieb unstrittig, da der BGH die Verurteilung des Mannes im Grundsatz bestätigt hatte.

Der Soldat hatte gestanden, den Jungen 2017 in Staufen zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Laut Gericht will er nun eine Therapie machen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes war für weite Teile des Revisionsprozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem jetzigen Urteil acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger legte sich nicht auf ein Strafmaß fest, lehnte eine Sicherungsverwahrung aber ab.

Der heute elf Jahre alte Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Sieben Täter sowie die Mutter des Opfers wurden vom Landgericht Freiburg im vergangenen Jahr verurteilt. Die meisten Urteile sind Justizangaben zufolge rechtskräftig. Die Verbrechen an dem Kind waren gefilmt und weiterverbreitet worden.

Festgenommen wurde der Soldat, ein Deutscher, im Oktober 2017 in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen. Ihm droht nun die Entlassung.

Die Revisionsverhandlung gegen einen Spanier, der das Kind ebenfalls vergewaltigte und dafür im August 2018 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, steht noch aus. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist damit in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, weil das Landgericht auch in diesem Fall keine Sicherungsverwahrung angeordnet hatte.

Mitteilung des BGH zu den Urteilen

Pressemitteilungen des Landgerichts Freiburg zu den Prozessen