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Gericht verhängt erneut Zwangsgeld wegen schlechter Luft in Stuttgart

Im Streit um die Luftqualität in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 10000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg verhängt.

Eine Messstelle zur Messung der Luftqualität
Eine Messstelle zur Messung der Luftqualität. Foto: Britta Pedersen/Archivbild
Eine Messstelle zur Messung der Luftqualität. Foto: Britta Pedersen/Archivbild

STUTTGART. Das Gericht bestätigte am Freitag entsprechende Angaben der Deutschen Umwelthilfe, die das Zwangsgeld beantragt hatte. Die Richter hatten zuvor eine Frist bis zum 1. Juli gesetzt und die Strafe schon angedroht, falls sich das Land weiter weigert, Fahrverbote auch für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Es war schon 2017 dazu verurteilt worden, bisher gibt es aber nur Fahrverbote für Diesel bis Euro 4. Über den Beschluss (Az.: 17 K 1582/19) hatten zuvor »Südwest Presse« und »Badische Zeitung« berichtet.

Das Land argumentiert, dass sich die Luft seither deutlich verbessert habe und noch weiter verbessern werde, so dass flächendeckende Verbote für Euro-5-Diesel nicht mehr notwendig seien. Es zieht allenfalls noch einzelne streckenbezogene Verbote in Betracht.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Land noch Beschwerde einlegen. Das hatte es schon im Fall der Androhung des Zwangsgeldes getan, war damit aber erfolglos geblieben. Auch die Richter des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim stellten damals fest, dass das Land »in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise« handle. Derzeit denkt die Regierung über eine sogenannte Abwehrklage nach, mit der sie im Erfolgsfall verhindern könnte, dass immer neue Zwangsgelder verhängt werden. Einmal hat es schon 10 000 Euro bezahlt. Das Geld geht in die Justizkasse - und bleibt damit letztlich beim Land. (dpa)