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Gericht arbeitet Jagst-Unglück vom Sommer 2015 auf

Das Feuer auf einem Mühlengelände an der Jagst hatte dramatische Folgen: Löschwasser vergiftet den Fluss, Zehntausende Fische sterben. Wer trägt dafür die Verantwortung? Das versucht jetzt ein Gericht zu klären.

Die Feuerwehr löscht einen brennenden Mühlenbetrieb
Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen einen brennenden Mühlenbetrieb. Foto: Sven Friebe/dpa/Archivbild
Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen einen brennenden Mühlenbetrieb. Foto: Sven Friebe/dpa/Archivbild

Langenburg (dpa/lsw) - Nach einem Feuer auf einem Mühlengelände kam es vor knapp fünf Jahren zu einem massiven Fischsterben in der Jagst - nun hat in Langenburg (Kreis Schwäbisch Hall) ein Prozess gegen den mutmaßlichen Verursacher begonnen. Ihm wird fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt. Zum Prozessauftakt am Mittwoch erschien der 24-Jährige nicht, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Stattdessen habe sein Anwalt eine Erklärung verlesen.

In dem Verfahren geht es um einen Strafbefehl, gegen den sich der Mann wehrt. Dabei besteht keine Anwesenheitspflicht, erläuterte die Sprecherin. Verhandelt werde nach Jugendstrafrecht. Der Mann war zum Zeitpunkt der Tat am 22. August 2015 erst 20 Jahre alt. Er soll auf dem Gelände Müll verbrannt und einen Funkenflug verursacht haben, der zum Brand in einer Lagerhalle und in Silos mit Düngemitteln führte.

Bei den Löscharbeiten war eine Mischung von Ammoniumnitrat aus den Düngemitteln und Löschwasser in die Jagst geflossen. Zehntausende, wenn nicht sogar Hunderttausende Fische verendeten nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in dem Fluss. Das Land startete danach über das Regierungspräsidium Stuttgart ein Aktionsprogramm, um die ökologischen Schäden zu beheben.

»Mittlerweile sind eine Vielzahl der Jagst-typischen Fischarten wieder zu finden«, sagte eine Ministeriumssprecherin. Im Vergleich zum Zustand vor dem Unglück gebe es aber noch deutliche Defizite im Fischbestand. Nach Worten eines Sprechers des Umweltministeriums flossen bisher 3,5 Millionen Euro für das Aktionsprogramm; insgesamt sind 14 Millionen Euro veranschlagt.

In dem Verfahren, für das zwei Prozesstage anberaumt sind, sollen 18 Zeugen vernommen werden. Am Mittwoch sagten unter anderem die Familie des Mühlenbetreibers, Zeugen des Tatabends sowie die am Einsatz beteiligten Kommandanten der Feuerwehr aus. Auch Gutachten zur Brandursache sollen vorgetragen werden.

Die drei betroffenen Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Heilbronn waren für die Folgen des Unglücks entschädigt worden und hatten knapp 2,1 Millionen Euro erhalten. Gut die Hälfte trug das Land. Aus einem Vergleich zwischen Land und der Stadt Kirchberg, dem Mühlenbesitzer und dessen Versicherung stammt der Rest.

Der Prozess war einige Male verschoben worden, wie die Gerichtssprecherin weiter sagte. Am 29. Januar sollen zunächst weitere Zeugen gehört und dann das Urteil gesprochen werden. (Az.: 1 Cs 31 Js 21834/15 jug).

Infos zum Aktionsprogramm Jagst

Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 10. August 2018 zur Kostenerstattung für die betroffenen Landkreise

Abschlussbericht zu den Auswirkungen des Großbrandes