Bisher saß der Mann aufgrund eines Haftbefehls des Berliner Amtsgerichts Tiergarten in U-Haft. Er ist dringend verdächtig, den Georgier am 23. August 2019 in einem Berliner Park aus nächster Nähe von einem Fahrrad aus erschossen zu haben.
Der Generalbundesanwalt hatte Anfang Dezember die Ermittlungen an sich gezogen, weil er Anhaltspunkte dafür sieht, dass staatliche russische Stellen die Tat in Auftrag gegeben haben. Er stuft den Mord als »staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung« ein und will am Berliner Kammergericht Anklage erheben. Der Haftbefehl ist auch eine Art Test dafür, wie erfolgreich so eine Anklage wäre. Ein normaler Mordprozess würde am Berliner Landgericht geführt.
Der Russe schweigt zu den Vorwürfen. Das Opfer, ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, wurde nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft und verfolgt. Die Vorwürfe hatten zwischen Berlin und Moskau eine diplomatische Krise ausgelöst.