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Geldauflage für Minister überschattet Untersuchungsausschuss

Kurz nach dem Kampf um sein eigenes politisches Überleben in der CDU-Fraktion muss Innenminister Thomas Strobl am Freitag (ab 10.00 Uhr) dem Untersuchungsausschuss zur Polizei-Affäre erneut Rede und Antwort stehen. Eigentlich sollte es bei der Vernehmung im Ausschuss am Freitag vor allem um Beförderungspraktiken bei der Polizei gehen. Mit den Entwicklungen des späten Donnerstagabends dürfte aber die Brief-Affäre um Strobl wieder in den Fokus rücken.

Thomas Strobl (CDU)
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg.
Foto: Bernd Weißbrod

Wie Strobl am Abend bei einer Sondersitzung in der Fraktion bekanntgab, soll ein Ermittlungsverfahren gegen ihn gegen Zahlung einer Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt werden. Strobl will das Angebot annehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte monatelang gegen ihn ermittelt, weil er das Schreiben eines Anwalts an einen Journalisten weitergegeben hatte. Die Fraktion stärkte ihm den Rücken: Man sehe keinen Grund für einen Rücktritt, sagte Fraktionschef Manuel Hagel.

Der Untersuchungsausschuss hat mehrere Schwerpunkte - er soll die Thematik der sexuellen Belästigung bei der Polizei ebenso beleuchten wie die Beförderungspraxis dort und die Handlungen Strobls. Strobl wurde in seiner ersten Vernehmung im September fast 15 Stunden lang vom Ausschuss befragt. Diesmal beginnt die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um Strobl zu vertraulichen Akten und konkreten Namen befragen zu können. Die Opposition geht aber davon aus, dass ein Teil der Sitzung am Freitag auch öffentlich abgehalten wird.

Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den ranghöchsten Polizisten im Land, den Inspekteur der Polizei. Ihm wird sexuelle Belästigung vorgeworfen. Strobl selbst gab ein Schreiben des Anwalts des suspendierten Inspekteurs an einen Journalisten weiter. Die Opposition wirft dem CDU-Politiker deshalb Geheimnisverrat und einen Verstoß gegen den Datenschutz vor.

© dpa-infocom, dpa:221021-99-205190/2