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Aktuell Rechtsstreit

Geht Tübingen bei der Verpackungssteuer in Revision? - Gemeinderat entscheidet

Seit Anfang Januar ist die von Oberbürgermeister Palmer eingeführte Verpackungssteuer in Tübingen in Kraft. Wie lange aber noch? Denn laut Verwaltungsgerichtshof ist die Steuer unwirksam. Der Gemeinderat hat jetzt das Sagen.

Boris Palmer (Grüne)
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne). Foto: Tom Weller
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne).
Foto: Tom Weller

Sollte Tübingen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zur Verpackungssteuer akzeptieren, dann gehört das Vorzeigeprojekte von Oberbürgermeister Boris Palmer der Vergangenheit an. Das letzte Wort hat der Gemeinderat am heutigen Donnerstagabend. Er entscheidet, ob man gegen die VGH-Entscheidung in Revision geht, so wie es die Verwaltung empfohlen hat. Zuständig wäre dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Palmer will die Sache vorantreiben und obsiegen, denn auf ihn sind ohnehin schon alle Augen gerichtet - im Herbst ist Oberbürgermeisterwahl. Der forsche 49-Jährige tritt wegen eines innerparteilichen Zwists als unabhängiger Kandidat an. Einen Rausschmiss aus der Partei hat er umschifft, doch seine Mitgliedschaft muss er bis Ende 2023 ruhen lassen. So der Kompromiss mit seiner Partei.

Laut Palmer, der seine Stadt bis 2030 klimaneutral machen will, ist es Tübingen verboten, die Müll-Situation zu verbessern. »Akzeptiert die Stadt das Urteil des VGH, könnte jede andere Stadt in Deutschland einen weiteren Versuch zur Einführung einer Verpackungssteuer unternehmen, Tübingen aber nicht.«

Die Stadt Tübingen hatte mit ihrer Verpackungssteuer einen empfindlichen Dämpfer erhalten: Der VGH erklärte, die Steuer verstoße gegen das Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe Zusatzregelungen der Kommunen aus, der Stadt Tübingen fehle schlichtweg die Kompetenz, eine solche Steuer einzuführen. Der Bund habe bereits darüber entschieden, mit welchen Mitteln der Abfall vermieden und dieser verwertet werden soll. »Die abweichende Auffassung der Stadt Tübingen würde das Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauchsteuern durch die Gemeinden eröffnen. Dies sei durch das Grundgesetz aber ausgeschlossen«, schrieb das VGH in seiner Urteilsbegründung.

Die Klage der Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale war damit erfolgreich. Die Franchise-Nehmerin des Schnellrestaurants hatte gegen die Verpackungssteuer eine Normenkontrollklage erhoben mit dem Ziel, die Satzung für unwirksam erklären zu lassen. Sie berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998, nach dem die von der Stadt Kassel 1991 eingeführte Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen gegen das damals geltende Abfallrecht des Bundes verstieß.

Seit Januar ist in der Universitätsstadt, in der laut Palmer riesige Müllberge entstehen, eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit wird maximal 1,50 Euro kassiert. Seit Jahresbeginn ist das Mehrweggeschirr im Stadtbild laut Palmer deutlich präsenter und die öffentlichen Mülleimer vor allem in der Innenstadt sind sichtbar leerer.

Neben den schwierigen juristischen Fragen sind da ja auch noch die Kosten. Die Verwaltung rät dem Gemeinderat, die Verpackungssteuer bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht festzusetzen. »Dies bedeutet, dass die Steuer erst nach einem Obsiegen der Stadt festgesetzt wird und dann zu zahlen ist. Sie gilt also somit fort, kann daher grundsätzlich erhoben werden, wird aber tatsächlich vorerst nicht festgesetzt. Da die Betriebe mit einer späteren Steuerfestsetzung rechnen müssen, werden diese voraussichtlich die Steuer weiterhin auf ihre Kunden abwälzen«, schreibt Palmer auf seiner Facebook-Seite. Da der Besteuerungszeitraum ein Kalenderjahr betrage, könnten frühestens im 1. Quartal 2023 die ersten Steuerbescheide erstellt werden. Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfte im Laufe des Jahres 2023 zu rechnen sein.

Die Kosten der Revision betragen im Falle eines Scheiterns voraussichtlich rund 32.000 Euro, davon etwa 20.000 Euro für die beauftragte Kanzlei, rund 5000 Euro Gerichtskosten und etwa 7000 Euro Erstattung für die gegnerischen Anwälte. (dpa)