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GdP: Auch ohne Bodycams wird Mannheimer Fall geklärt

Der Tod eines Mannes nach einem Polizeieinsatz in Mannheim löst weiter heftige Kritik aus. Die Polizei verteidigt sich, sie verspricht aber auch Offenheit und Aufklärung. Die wichtigste Frage scheint aber so bald nicht geklärt zu werden.

Siegfried Kollmar (l-r), Romeo Schüssler und Andreas Stenger
Polizeipräsident Siegfried Kollmar (l-r), Staatsanwalt Romeo Schüssler und LKA-Präsident Andreas Stenger. Foto: Dieter Leder
Polizeipräsident Siegfried Kollmar (l-r), Staatsanwalt Romeo Schüssler und LKA-Präsident Andreas Stenger.
Foto: Dieter Leder

Trotz der nicht aktivierten Bodycams beim Tod eines Mannes nach der Mannheimer Polizeikontrolle rechnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zum umstrittenen Einsatz. »Ich gehe davon aus, dass die Hintergründe und Umstände dieses Geschehens restlos aufgeklärt werden«, sagte der baden-württembergische Landesvorsitzende Gundram Lottmann der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe sehr viele Zeugen und Videos. »Und ich glaube schon, dass der Einsatz deshalb auch ohne die Kameras rekonstruiert werden kann.«

Bei der Kontrolle am Montagabend in der Mannheimer Innenstadt war ein 47 Jahre alter Mann zusammengebrochen und zunächst wiederbelebt worden, später aber im Krankenhaus gestorben. Die abschließenden Obduktionsergebnisse sollen in sechs bis acht Wochen vorliegen.

Die Ermittler stehen vor zahlreichen ungeklärten Fragen - und unter öffentlichem Druck. Sie sehen sich seit dem Tod des Mannes heftiger Kritik und einer Debatte über Polizeigewalt ausgesetzt. »Wir ermitteln gründlich, aber das erfordert Zeit«, sagte Romeo Schüssler, der zuständige Staatsanwalt. »Niemand muss uns dazu auffordern, herauszufinden, was passiert ist.«

Der 47-Jährige soll sich nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gewehrt haben. Gegen die beiden beteiligten Polizisten wird inzwischen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge ermittelt. Sie sind nach Angaben des Mannheimer Polizeipräsidenten Siegfried Kollmar vom Dienst suspendiert.

Nach LKA-Angaben wurden Spuren stumpfer Gewalt an der Leiche des Mannes festgestellt. Diese seien aber »von geringer Intensität gewesen«, sagte Stenger. Es sei weiter unklar, ob der 47-Jährige eines gewaltsamen oder eines natürlichen Todes gestorben sei. Der Mann habe auch eine Herzinsuffizienz (Herzschwäche) gehabt. Im Internet kursieren Videos, auf denen Schläge eines Polizisten gegen den Kopf eines auf dem Boden liegenden Mannes zu sehen sind.

Laut LKA und Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim die Polizei über den 47-jährigen - einen Patienten - informiert, der hilfsbedürftig sei. Die beiden Beamten und der Arzt hätten den Mann gesucht und in der Innenstadt entdeckt.

Die Schulterkameras oder »Bodycams« der Beamten seien bei dem Einsatz nicht angestellt worden. »Hilfreich wäre es gewesen, wenn sie durchgängig gelaufen wären«, sagte der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, am Mittwochabend in Mannheim. »Dafür ist die Bodycam auch da.« Aus seiner Sicht wäre es laut Dienstanweisung »angezeigt gewesen«, die Kamera einzuschalten. Warum dies nicht erfolgt sei, sei Gegenstand der Ermittlungen.

GdP-Landeschef Lottmann erwartet allerdings kein Aufflammen einer Debatte über den Einsatz der Kameras, die seit der landesweiten Einführung des Geräts 2019 bei Zehntausenden Einsätzen benutzt worden sind. »Wenn aber der konsequente Gebrauch von Bodycams gefordert wird, dann stehe ich dahinter«, sagte er der dpa. »Dann muss sie aber auch überall und ohne Abstriche genutzt werden dürfen.«

Bodycams sollen vor allem Angriffe auf Beamte dokumentieren. In den meisten Fällen werden sie im sogenannten Pre-Recording-Modus genutzt - dabei werden kontinuierlich kurze Sequenzen aufgezeichnet und nach jeweils 45 Sekunden wieder überschrieben. Erst wenn der Beamte ein zweites Mal auf den Knopf drückt, wird die letzte Sequenz nicht gelöscht und auch die weitere Aufnahme dauerhaft gespeichert.

Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft vom 2.Mai

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