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GDL nach Streikwochenende bei SWEG weiter kämpferisch

Nach dem Streikwochenende bei der landeseigenen Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) und deren Tochter SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) gibt sich die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) weiter kämpferisch. »Ob nach dem Streik auch vor dem Streik ist, liegt ausschließlich in den Händen des Arbeitgebers«, teilte die Gewerkschaft am Montag mit. Noch sei es nicht zu spät, an den Verhandlungstisch zurückzukommen. Für Freitag ist eine Protestaktion am Stuttgarter Hauptbahnhof geplant.

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Teilnehmer eines Warnstreiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) sitzen auf einer Bank. Foto: Marijan Murat
Teilnehmer eines Warnstreiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) sitzen auf einer Bank.
Foto: Marijan Murat

Die GDL hatte vergangenen Freitag einen 72-stündigen Streik bei der SWEG gestartet. Nach Unternehmensangaben hielten sich die Auswirkungen bis zum Streikende am frühen Montagmorgen in Grenzen. Die Bereitschaft zur Arbeitsniederlegung habe jeden Tag abgenommen. Nur auf den Strecken der SBS habe ein Grundangebot gefahren werden müssen. Zudem habe ein hoher Krankenstand für Einschränkungen beim Betrieb gesorgt. Die GDL betonte jedoch, die Streikteilnahme der Kolleginnen und Kollegen habe ein anderes Bild gezeigt - ging jedoch nicht ins Detail.

In dem Tarifkonflikt geht es darum, dass die GDL künftig nicht nur für die SBS, sondern für den gesamten SWEG-Konzern mit seinen 1800 Mitarbeitern einen Tarifvertrag aushandeln möchte. Der SWEG-Aufsichtsrat beschloss am Freitag jedoch, die SBS - ehemalige Abellio Rail Baden-Württemberg - nicht dauerhaft zu übernehmen. Auch Verhandlungen über einen Konzerntarifvertrag mit der GDL sind ausgeschlossen. Es bestehe aber weiter die Bereitschaft, mit der GDL über einen Tarifvertrag bei der SBS zu verhandeln.

Die Abellio-Tochter war Ende 2021 in finanzielle Schieflage geraten. Die landeseigene SWEG hatte das Unternehmen daraufhin für zunächst zwei Jahre übernommen. Dann muss das entsprechende Streckennetz erneut ausgeschrieben werden.

© dpa-infocom, dpa:221017-99-156001/2