Die 36-Jährige habe ihm zuvor das Ende der Beziehung verkündet und wollte die Wohnung mit dem gemeinsamen Sohn verlassen. In diesem Moment habe der Angeklagte die Frau festgehalten und daran hindern wollen, das Zimmer mit dem Sohn zu betreten. Durch den Griff in den Halsbereich sei die Blutzufuhr zum Gehirn unterbrochen worden. Dies habe zum Tod der Frau geführt. Der 33-Jährige habe die Frau zwar am Verlassen der Wohnung hindern, sie aber nicht töten wollen.
Dass er danach ihre Leiche in die Folie eines Planschbeckens gewickelt, in den Schwarzwald gebracht und bei Freudenstadt verbrannt habe, sei zwar aus menschlicher Sicht betrachtet »unfassbar«, aber nicht strafverschärfend. Ein Täter dürfe versuchen, seine Tat zu verbergen. Angeklagt war der nicht vorbestrafte und geständige Mann wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:221122-99-622375/2