Logo
Aktuell Land

Fiskus prüft Versteuerung von Airbnb-Einnahmen

Mancher verdient sich mit Hilfe von Airbnb etwas als Vermieter dazu. Doch nicht jeder denkt dabei an die Steuer. Die Finanzämter schauen nun genauer nach.

Dienstmarke der Steuerfahndung Baden-Württemberg
Ein Steuerfahnder zeigt seine Dienstmarke. Foto: Marijan Murat
Ein Steuerfahnder zeigt seine Dienstmarke.
Foto: Marijan Murat

Die Finanzämter sind Vermietern auf der Spur, die die Vermittlungsplattform Airbnb nutzen und ihre Einnahmen nicht versteuern: In bislang 41 Fällen seien ein Steuer-Mehrergebnis von insgesamt knapp 93.000 Euro festgestellt worden, teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart mit. Die Sondereinheit Steueraufsicht (SES) verschickte bis Ende Dezember 2022 insgesamt 308 Kontrollmitteilungen an die Finanzämter im Südwesten. Dies überprüften, ob die Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert worden seien. Zunächst gehe es nur um den Zeitraum von 2012 bis 2014.

Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss.

Die SES mit Sitz beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach gibt es seit 2014. Die Männer und Frauen sind darauf spezialisiert, umfangreiche Datensätze zu analysieren, damit diese gezielt für eine Prüfung an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergegeben werden können.

Sondereinheit Steueraufsicht (SES)

© dpa-infocom, dpa:230225-99-733805/2