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FDP: Bußgelder bei Corona-Verstößen teilweise überzogen

Hans-Ulrich Rülke spricht im Landtag
Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Fraktion, spricht während einer Plenarsitzung im Landtag. Foto: Marijan Murat/dpa
Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Fraktion, spricht während einer Plenarsitzung im Landtag. Foto: Marijan Murat/dpa

STUTTGART. Die oppositionelle FDP hält die Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Regeln in Baden-Württemberg teilweise für überzogen. Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke will deshalb von Innenminister Thomas Strobl (CDU) wissen, ob es konkrete Vorgaben an die Polizei gab, bei Verstößen »besonders kleinlich zu agieren«. Dies sagte ein Fraktionssprecher am Freitag. Zuvor hatten »Stuttgarter Zeitung« und »Stuttgarter Nachrichten« darüber berichtet.

Die Zeitungen bezogen sich auf den Fall dreier junger Frauen, die ein Bußgeld von je 528,50 Euro für einen »kurzen Plausch am See« zahlen sollen, weil sie den vorgesehenen Mindestabstand zueinander nicht eingehalten hätten. Rülke hielt Strobl vor, die hohe Zahl von Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnungen als persönlichen Erfolg seiner Politik zu betrachten. Strobl gefalle sich in der Rolle des Sheriffs, der die Nachbarn zum Denunzieren anstachele, wenn mal eine Person mehr zum Grillen da gewesen sei als erlaubt, sagte Rülke. Die Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage der FDP liegt noch nicht vor.

Nach dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Corona-Verordnungen kostet der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenen Personenzahl jeden Beteiligten zwischen 100 und 1000 Euro. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit 15 bis 30 Euro geahndet, der illegale Betrieb einer Diskothek kann bis zu 5000 Euro kosten. Diese Summen gelten für vorsätzliche Taten. Handelt jemand fahrlässig, ist die Bußgeldsumme zu halbieren. Im Wiederholungsfall sind aber auch deutlich höhere Bußgelder möglich. (dpa)

Bußgelder

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Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Verordnungen kosten im Land zwischen 15 Euro und 5000 Euro. Je nach Schwere des Vergehens und Vorsatz.

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