Logo
Aktuell Land

»Fauler Pelz«: Stadt will Bauantrag des Landes zurückstellen

Der Konflikt um die Nutzung eines ehemaligen Gefängnisses für den Maßregelvollzug wird immer komplizierter. Stadt und Land führen juristische Argumente ins Feld, pochen auf Paragrafen, drohen mit Klagen. Jetzt hat sich eine neue Wendung ergeben.

Ehemaliges Gefängnis »Fauler Pelz« in Heidelberg
In einem Gebäude des ehemaligen Gefängnisses »Fauler Pelz« ist der Raum einer Gefängniszelle zu sehen. Foto: Uwe Anspach
In einem Gebäude des ehemaligen Gefängnisses »Fauler Pelz« ist der Raum einer Gefängniszelle zu sehen.
Foto: Uwe Anspach

Land und Stadt Heidelberg liefern sich jetzt mit Baurechtsparagrafen einen Kleinkrieg um den Ex-Knast »Fauler Pelz«. Der neueste Akt im Drama um die Nutzung des historischen Gebäudekomplexes: Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) will die Entscheidung über einen jüngst eingegangenen Bauantrag des Sozialministeriums für eine Therapieeinrichtung für suchtkranke Straftäter ein Jahr zurückstellen, wie ein Sprecher der Stadt am Montag sagte. Grund: Der Antrag laufe einem bereits im vergangenen Dezember vom Gemeinderat erteilten Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan zuwider. Die Stadt wünscht sich eine universitäre Nutzung der Immobilie im Eigentum des Landes statt einer Unterbringung von kranken Straftätern in ihrer bei Touristen beliebten Altstadt. Zuvor hatte die »Stuttgarter Zeitung« darüber berichtet.

Wenn Würzner mit einer solchen Verschiebung erfolgreich wäre, bedeutete das wohl das Aus für die vom Ministerium ab diesem Sommer beabsichtigte Nutzung des Ex-Knastes für den Maßregelvollzug. Die vom Land vorgesehene temporäre Nutzung bis Mitte 2025 würde Instandsetzungskosten von elf Millionen Euro nach sich ziehen. Die Verschiebung soll am Dienstag (10. Mai) im Bauausschuss, am 18. Mai im Hauptausschuss und am 2. Juni vom Gemeinderat beschlossen werden. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) nimmt an der Sitzung am 18. Mai teil. Seine Sprecherin betonte, laufende interne Entscheidungsprozesse in der Stadt und im Gemeinderat Heidelberg werde man nicht kommentieren.

Das Ressort hatte im April einen Bauantrag im Heidelberger Bauamt eingereicht, und dabei darauf gesetzt, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe sich im Fall eines abschlägigen Bescheides der Gemeinde auf die Seite des Landes schlägt. Denn von der Planungshoheit der Kommunen könne abgewichen werden, wenn die baulichen Anlagen wichtigen Anliegen des Landes oder des Bundes dienten, argumentiert das Ministerium. Das Vorhaben sei nach Paragraf 37 Baugesetzbuch bauplanungsrechtlich zulässig, wenn eine öffentliche Zweckbestimmung vorliege. Dies sei hier der Fall, denn es bestehe die Gefahr, psychisch kranke Straftäter mangels Unterbringungsmöglichkeiten vorzeitig in Freiheit entlassen zu müssen.

Aber mit grünem Licht des Regierungspräsidiums für das Land wäre der Konflikt wahrscheinlich auch nicht beendet: Die Stadt hat bereits ankündigt, im Fall einer Entscheidung zu ihrem Nachteil vor den Kadi zu ziehen.

Im ehemaligen Gefängnis sollen 80 Plätze für suchtkranke Straftäter eingerichtet werden - schon jetzt stehen mehr Patienten auf der Warteliste. Die temporäre Nutzung für die Unterbringung der Patienten endet laut Ministerium im Juni 2025 - was die Kommune angesichts der hohen Kosten der Umwandlung bezweifelt.

© dpa-infocom, dpa:220510-99-231103/5