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Fünf Anzeigen gegen Alt-Erzbischof Zollitsch

Gegen Alt-Erzbischof Robert Zollitsch (84) sind bei der Freiburger Staatsanwaltschaft bisher fünf Strafanzeigen eingegangen. Die Anzeigen von Privatpersonen wurden unter dem Vorwurf der Strafvereitelung erfasst, wie ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage berichtete.

Alt-Erzbischof Robert Zollitsch
Der ehemalige Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch läuft nach einer Bischofsweihe am Münster vorbei. Foto: Patrick Seeger
Der ehemalige Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch läuft nach einer Bischofsweihe am Münster vorbei.
Foto: Patrick Seeger

Der Mitte April veröffentlichte Abschlussbericht über sexuellen Missbrauch durch Geistliche im Erzbistum Freiburg sieht erhebliche Versäumnisse in der Amtszeit von Zollitsch, die bis 2013 gelaufen war. Der hohe Geistliche hatte eine herausgehobene Rolle, denn er war von Februar 2008 bis März 2014 auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im April bestätigt, den Abschlussbericht unabhängiger Rechtsexperten zu prüfen. Dabei gehe es unter anderem um die Frage, ob es einen Anfangsverdacht gegen bestimmte Personen gebe. Wie der Sprecher nun mitteilte, werden die Anzeigen im Rahmen dieser Prüfung bearbeitet. Strafvereitelung kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Ein Autor des Berichts hatte gesagt, Zollitsch habe als damaliger Erzbischof alles unterlassen, was kirchenrechtlich vorgeschrieben gewesen wäre. Eigentlich verpflichtende Meldungen von Missbrauchsfällen nach Rom seien unterblieben. Der 84-Jährige hatte im Oktober in einem Video schwerwiegende Fehler und persönliche Schuld eingeräumt. Schon vor der Veröffentlichung hatte Zollitsch über einen Sprecher angekündigt, sich nicht zu dem Abschlussbericht äußern zu wollen.

Erzbistum Freiburg

Seite Aufklärungskommission mit Bericht

Internetseite Robert Zollitsch

dejure.org zu Strafvereitelung

© dpa-infocom, dpa:230502-99-530756/2