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Ex-Freundin getötet: Stuttgarter Mord-Urteil teilweise aufgehoben

Ein Schild weist auf das Landgericht Stuttgart hin
Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen eines Formfehlers hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Mord-Urteil gegen einen Mann teilweise aufgehoben. Das Stuttgarter Landgericht hatte ihn im Dezember 2018 zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an seiner Ex-Freundin verurteilt. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten BGH-Beschluss hervorgeht, haben die Feststellungen zum äußeren Geschehen weiter Bestand: Dem Landgericht zufolge hatte der Deutsche die 22-Jährige erwürgt, angezündet und dann auf dem Kompost eines Gartengrundstücks versteckt. (Az. 1 StR 185/19)

Der heute 26-Jährige habe im November 2017 aus niedrigen Beweggründen gehandelt, urteilte die erste Instanz und folgte damit der Anklage: Der Täter wollte auf jeden Fall verhindern, das geteilte Sorgerecht für den damals zehn Monate alten Sohn zu verlieren.

Allerdings führte das Landgericht in seinem Urteil an, dass der zuvor bereits straffällig gewordene Mann das Sorgerecht auch behalten wollte, um einer sich abzeichnenden Haftstrafe wegen Betrugsdelikten zu entgehen. Laut BGH hätte dem Angeklagten ein förmlicher Hinweis erteilt werden müssen, dass sich das Landgericht auf eine Motivlage zu stützen gedachte, die von der in der Anklageschrift wesentlich abwich.

Revision hatte der Angeklagte eingelegt. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts Stuttgart neu verhandeln. (dpa)

BGH-Beschluss