STUTTGART. Der Mann habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, urteilte das Landgericht am Donnerstag. In einem erbitterten Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen, zur Tatzeit noch kein Jahr alten Sohn habe der Angeklagte seine frühere Freundin getötet, angezündet und dann später auf dem Kompost eines Gartengrundstücks versteckt. »Sie haben den Leichnam wie Abfall behandelt«, sagte der Richter.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem stellte die Schwurgerichtskammer die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt. Die Verteidigung war im Plädoyer von einer spontanen Tat ausgegangen und hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. (dpa)