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Erneuter Polizeieinsatz gegen »Reichsbürger« im Erzgebirge

Die Polizei ist abermals gegen sogenannte Reichsbürger im Erzgebirge vorgegangen. Anlass waren mehrere richterliche Beschlüsse aus anderen Bundesländern. Dabei ging es auch um zwei Jugendliche.

Polizei Symbolbild
Das »Indigene Volk der Germaniten« ist laut Polizei der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zuzurechnen. (Symbolfoto) Foto: Hendrik Schmidt/DPA
Das »Indigene Volk der Germaniten« ist laut Polizei der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zuzurechnen. (Symbolfoto)
Foto: Hendrik Schmidt/DPA

Wegen mehrerer Haftbefehle ist die Polizei in Seiffen im Erzgebirge erneut gegen sogenannte Reichsbürger vorgegangen. Dabei kamen 31 Polizisten an einem ehemaligen Hotel zum Einsatz, wo Anhänger des »Indigenen Volkes der Germaniten« leben. Die Gruppe ist laut Polizei der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zuzurechnen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihr Rechtssystem ablehnen. 

Aufgegriffen wurde dort eine 16-Jährige, gegen die das Amtsgericht Ulm wegen Verstoßes gegen das Schulgesetz einen einwöchigen Arrest verhängt hatte. Den müsse sie nun in Sachsen verbüßen, hieß es. 

Eine 56-Jährige konnte demnach eine offene Geldstrafe von mehr als 1.500 Euro begleichen und so eine Haft verhindern. Allerdings wurde ihr 17-jähriger Sohn in Obhut des Jugendamtes genommen. Er war vom Amtsgericht Kerpen in Nordrhein-Westfalen zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben. 

Ein 64-Jähriger entging der Haft, weil er eine Geldstrafe von mehr als 8.000 Euro begleichen konnte. Er war den Angaben zufolge wegen verschiedener Delikte verurteilt und von der Brandenburger Justiz gesucht worden.

Vermisstes Kind in Gebäude von »Reichsbürgern« gefunden

Erst Anfang Oktober war ebenfalls in dem Gebäude ein in Niedersachsen vermisst gemeldetes Kind zusammen mit seiner untergetauchten Mutter von der Polizei aufgespürt worden. Das siebenjährige Kind wurde in Obhut des zuständigen Jugendamtes gegeben. Es hatte nach Polizeiangaben seit einiger Zeit keine staatliche Schule mehr besucht.

© dpa-infocom, dpa:241101-930-276582/1