Der Betreiber des Blogs hatte damals argumentiert, dass er mit dem Beitrag Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen wecken wollte. Laut Staatsanwaltschaft war der Bericht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Daraufhin verhängte das Gericht im vergangenen Juli eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro. Dagegen erhob der Betreiber des Blogs Einspruch.
Das Amtsgericht begründete die Entscheidung vom Montag damit, dass die Verbreitung der Nachricht zu dem angeblichen Terroranschlag sehr wohl dazu geeignet gewesen ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Verteidiger des Bloggers hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Zahlung von 13 000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.