STUTTGART. Mehrere Klagen dagegen seien erfolgreich gewesen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag in Stuttgart mit. Nähere Details zur Begründung waren zunächst nicht bekannt.
Ein Unternehmen hatte drei Klagen eingereicht. Es ging um die Beitragsbescheide für die Jahre 2012 bis 2017. Die Klägerin sei der Auffassung, die Bescheide seien rechtswidrig, teilte das Gericht anlässlich der mündlichen Verhandlung mit. Die IHK habe unzulässigerweise Vermögen gebildet. Dieses Vermögen müsse vorrangig zur Kostendeckung eingesetzt werden, bevor Beiträge erhoben werden dürften.
Laut Gericht argumentierte die IHK, dass die Klagen teilweise unzulässig seien. Sie führte demnach unter anderem aus, die sogenannte Ausgleichsrücklage sei rechtmäßig, denn sie decke die haushälterischen Risiken ab, die aus unvorhergesehen Beitragsschwankungen resultierten.