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VW-Übernahmeschlacht: Gericht weist Milliardenforderung ab

Über Jahre hat der Übernahmekampf zwischen Porsche und Volkswagen die Gerichte beschäftigt - Kursturbulenzen kosteten Anleger damals viel Geld. In einem milliardenschweren Rechtsstreit um Schadenersatz gab es für die Investoren jetzt einen herben Dämpfer.

Volkswagen
Ein Mitarbeiter von Volkswagen streicht mit einem Tuch über ein Fahrzeug von VW. Foto: Sebastian Kahnert
Ein Mitarbeiter von Volkswagen streicht mit einem Tuch über ein Fahrzeug von VW.
Foto: Sebastian Kahnert

Für ihre Milliardenansprüche nach der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und der Porsche SE haben Investoren einen klaren Rückschlag erlitten. Die überwiegende Zurückweisung der Anlegerziele bedeute, dass die Musterfeststellungsklage keinen Erfolg habe, sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Freitag. Nach knapp fünf Jahren Prozessdauer benötigte er für die Verkündung dieser Entscheidung nur 30 Minuten.

Hintergrund des Verfahrens ist der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Am Ende hielt die Porsche SE mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen und die Sportwagenmarke Porsche ging an VW. Durch Kursturbulenzen verloren Anleger viel Geld.

Im Kern kam der Celler Kartellsenat zu dem Schluss, dass zwei Kapitalmarkt-Mitteilungen der Porsche SE im Jahr 2008 »nicht grob unrichtig« und »nicht verwerflich« waren, wie OLG-Sprecher Rainer Derks erläuterte. Mit diesem sogenannten Musterentscheid dürfte klar sein, dass die ausgesetzten Verfahren am Landgericht Hannover wohl derzeit keine Aussicht auf Erfolg haben.

Nach der jahrelangen Hängepartie herrschte bei den Vertretern der Porsche SE sichtbar Erleichterung über den »wichtigen Etappensieg«. »Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Wir haben immer gesagt, dass die Klagen unbegründet sind«, sagte PSE-Sprecher Albrecht Bamler. Die Entscheidung sei richtungsweisend für die Verfahren am Landgericht Hannover.

Die Klägerseite zeigte sich »nicht wirklich überrascht« nach dem sehr »merkwürdigen Verfahren« in »unfassbaren fünf Jahren«. Aber: »Die Pressemitteilung von Porsche vom 26. Oktober 2008 als nicht grob unrichtig und nicht irreführend zu qualifizieren, halte ich für stark angreifbar«, sagte Rechtsanwalt Josef Broich. Aus seiner Sicht scheinen einige Einschätzungsfehler offensichtlich zu werden. Man werde die Gründe ansehen und mit den Mandaten besprechen.

Der Musterentscheid ist nicht rechtskräftig und kann mit der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) angegriffen werden. An das endgültige Ergebnis in dem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMug) ist das Landgericht Hannover in den ausgesetzten Verfahren dann aber gebunden, wie OLG-Sprecher Derks erläuterte. Nach Angaben des Gerichts hatten die Kläger und Beigeladene die erlittenen Schäden auf mehr als 4,9 Milliarden Euro beziffert.

Die Übernahmepläne des damaligen Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking bezeichnete der Branchenexperte Stefan Bratzel schön früher als »Riesencoup«. Das, was folgte, war für den Gründer des Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach einer der »interessantesten Krimis der Wirtschaftsgeschichte«. »Nach dem Entscheid jetzt dürfte es bei der Porsche SE ein großes Durchatmen geben«, sagte Bratzel am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Es deute sich an, dass dieses nicht unkritische Kapitel für die PSE nach so vielen Jahren mit nur einigen Schrammen überstanden sei, sagte Bratzel. Das spiele sogar bis zum aktuellen Börsengang des Autobauers Porsche mit rein. Der Sportwagenbauer hatte am Donnerstag einen ordentlichen Börsenstart hingelegt. Mit einem Erlös von 9,4 Milliarden Euro für Volkswagen war es der größte deutsche Börsengang seit der Telekom 1996.

PM des OLG Celle zum Musterentscheid

© dpa-infocom, dpa:220929-99-947731/3