STUTTGART. SPD-Landeschef Andreas Stoch kündigte am Montag in Stuttgart eine entsprechende Klage an. »Wir haben sehr gute Argumente auf unserer Seite«, sagte er. Prozessbevollmächtigter für die SPD ist der Verfassungsrechtler Joachim Wieland. Er sagte, die baden-württembergische Verfassung stehe der direkten Demokratie sehr freundlich gegenüber. Sie schließe nur Volksbegehren über das Staatshaushaltsgesetz aus.
Das Innenministerium sieht das anders. Es lehnten den Antrag der SPD für ein Volksbegehren als unzulässig ab. Innenminister Thomas Strobl (CDU) begründete die Entscheidung damit, dass das Volksbegehren, wenn es erfolgreich sein sollte, den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen würde. Die SPD hält der Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor, das Volksbegehren aus politischen Gründen abgelehnt zu haben. Stoch warf Kretschmann vor, sich mittlerweile von der direkten Demokratie verabschiedet zu haben, nachdem er lange für eine stärkere Bürgerbeteiligung geworben hatte. (dpa)
Landtag zum Thema Volksbegehrung
Landeszentrale für politische Bildung zu Volksbegehren
Landesregierung zum Thema Volksbegehren
Pressemitteilung des Ministeriums zur Ablehnung des SPD-Antrags