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Entscheidung über AfD-Politiker bis Dienstag

Am kommenden Mittwoch startet der Landtag mit der ersten Plenumssitzung ins neue Jahr - noch vorher will das Verfassungsgericht entscheiden, ob die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon teilnehmen dürfen.

Wolfgang Gedeon
Wolfgang Gedeon, AfD-Politiker, kommt zu einer Pressekonferenz. Foto: Marijan Murat/Archiv
Wolfgang Gedeon, AfD-Politiker, kommt zu einer Pressekonferenz. Foto: Marijan Murat/Archiv

STUTTGART. »Die wollen an der Sitzung am 23. Januar teilnehmen. Wenn wir das nicht vorher entscheiden würden, dann würde eine Eilentscheidung keinen Sinn mehr machen«, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.

Am Dienstag (22. Januar) wollen Räpple und Gedeon eine Pressekonferenz zu dem Thema abhalten. Sie wehren sich gerichtlich gegen ihren Ausschluss von mehreren Landtagssitzungen. Sie sehen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt und wollen erreichen, dass das Verfassungsgericht die entsprechenden Beschlüsse aufhebt. Beide Politiker sind auch innerhalb der eigenen Partei umstritten.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras hatte Gedeon und Räpple von der Sitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Die Grünen-Politikerin hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Polizei aus dem Saal begleiten lassen, nachdem sie ihre Ordnungsrufe nicht befolgt hatten. Räpple war zuvor durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen - Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Dafür erhielten beide Ordnungsrufe.

Das Parlament bestätigte den Sitzungsausschluss am 19. Dezember mit breiter Mehrheit. An den Sitzungen am 19. Dezember und 20. Dezember durften sie nicht teilnehmen. Die letzte von den Beschlüssen des Landtagspräsidiums betroffene Sitzung ist die am 23. Januar. (dpa)

Pressemitteilung des Landtags zu den Ordnungsrufen am 12. Dezember

Tagesordnung der Landtagssitzung am 23. Januar