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Ende der Corona-Zwangspause: Öffnungen in Stuttgart

Nach Stuttgart kehrt das Leben zurück. Neue Freiheiten locken die Leute in die Innenstadt. Keine Ausgangssperre mehr.

Zwei Menschen sitzen bei gutem Wetter in einem Biergarten
Zwei Menschen sitzen bei gutem Wetter in einem Biergarten. Foto: Tom Weller/dpa/Symbolbild
Zwei Menschen sitzen bei gutem Wetter in einem Biergarten. Foto: Tom Weller/dpa/Symbolbild

STUTTGART. Geöffnete Restaurants, mehr Kunden in den Läden und eine belebtere Innenstadt: Nach über sechs Monaten können die Menschen in Stuttgart seit Donnerstag wieder schrittweise ihre neuen Freiheiten genießen. Denn die Bundes-Notbremse ist außer Kraft getreten und die Öffnung von Gastronomie, Hotels sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Freibädern, Museen ist unter Auflagen gestartet. Die Mineralbäder bleiben aber vorerst dicht.

Als Voraussetzung für diesen Schritt müssen in einer Stadt oder einem Landkreis die Corona-Zahlen an fünf Werktagen nacheinander unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Ansteckungen pro 100 000 Einwohnern liegen. Die nächtliche Ausgangssperre fällt auch weg. Jedoch gilt weiterhin ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen zwischen 22.00 Uhr bis um 06.00 Uhr des Folgetags.

Freibäder dürfen kontrolliert Badegäste reinlassen. Hier gilt wie in der Gastronomie, die von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet haben darf, Testpflicht für die Kunden. Ausgenommen sind Genesene und geimpfte Personen. Doch es haben noch nicht alle Restaurants, Gaststätten und Bars sofort offen. Ein Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg sagte, dass der Südwesten als einziges Bundesland im ersten Öffnungsschritt auch die Öffnung von Gastronomie-Innenräumen unter Auflagen erlaube, helfe vielen Betrieben sehr. »Viele könnten ohne diese Möglichkeit gar nicht aufmachen, weil ein kostendeckender Betrieb mit wenig Außenplätzen nicht möglich ist.« Manche Wirte bieten auch eigene Testmöglichkeiten für ihre Gäste an.

Die Wilhelma hat schon länger für Leute mit negativem Corona-Schnelltest geöffnet. Die Staatsgalerie ist erst seit Donnerstag wieder offen. Auch hier ist der Schnelltest Pflicht. Ausnahmen gelten für Geimpfte und Genesene. Sowohl hier als auch in den Restaurants werden die Kontaktdaten erfasst, entweder per Luca-App oder klassisch auf Papier. Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen können im Freien mit bis zu 100 Besuchern stattfinden.

Auch für den Handel gibt es Lockerungen. Auf einer Verkaufsfläche von 40 Quadratmetern ist nun nicht mehr nur ein Kunde, sondern zwei ohne vorherige Terminvereinbarung zulässig. Auch hier muss weiterhin ein negativer Schnelltest vorgelegt werden. (dpa)

© dpa-infocom, dpa:210527-99-761665/3

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