Eisenmann sprach von rechtlichen Bedenken. »Wer in Baden-Württemberg eine Schule gründen möchte, ist an die Regelungen des Privatschulgesetzes gebunden. Daran kann und wird auch ein Abkommen des Bundes mit der Türkei nichts ändern«, sagte Eisenmann, die auch Koordinatorin der unionsgeführten Bildungsministerien innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK) ist. Ohne eine Klarstellung, dass mit dem Abkommen nicht über das jeweilige Landesrecht hinausgehende Rechte gewährt werden sollen, könne Baden-Württemberg dem Abkommen nicht zustimmen. Die KMK und die Länder würden das Vorhaben entsprechend sorgfältig prüfen.
Ob das Land über den Bundesrat mitentscheiden darf über das Abkommen, hängt nach Angaben des Kultusministeriums von der rechtlichen Ausgestaltung ab.
Die »Süddeutsche Zeitung« hatte berichtet, dass die Bundesregierung und die Türkei über ein Abkommen verhandeln, das der Türkei die Gründung von Schulen in Deutschland ermöglichen soll. Analog zu den drei deutschen Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir seien demnach Standorte in Berlin, Köln und Frankfurt am Main im Gespräch.