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Diesel-Fahrverbote: Bundesgericht verhandelt Zulässigkeit

Der Auspuff eines Diesel-Autos
Abgase strömen aus dem Auspuff eines Autos. Foto: Jan Woitas/dpa/Symbolbild
Abgase strömen aus dem Auspuff eines Autos. Foto: Jan Woitas/dpa/Symbolbild

LEIPZIG. Über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in drei Städten verhandelt das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten auf eine entsprechende Änderung in den Luftreinhalteplänen in Hamburg, Kiel und Ludwigsburg geklagt. In den Vorinstanzen waren die Umweltverbände erfolgreich. Die Gerichte hatten jedoch die Revision in Leipzig zugelassen.

An bestimmten Messstationen in den drei Städten wird demnach seit Jahren der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Die Städte hatten zwar weitere Maßnahmen angekündigt, die Verbesserungen bringen sollten, den Gerichten ging dies aber zu langsam. Durch zusätzliche Diesel-Verkehrsverbote könnten die Grenzwertüberschreitungen schneller abgebaut werden, hieß es. Daher seien diese auch in die Luftreinhaltepläne aufzunehmen.

Den Weg für Fahrverbote in Deutschland hatte das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 bereitet. Fahrverbote seien grundsätzlich zulässig, müssten aber verhältnismäßig sein, hatten die obersten Verwaltungsrichter entschieden. (dpa)