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Aktuell Pandemie

Die Corona-Warnstufe rückt im Land näher

Das Gesundheitsministerium in Stuttgart erwartet dann neue Einschränkungen für Ungeimpfte. Die Maskenpflicht bei 2G fällt aber am Donnerstag.

Auf den Intensivstationen im Land – wie hier in Ludwigsburg – werden wieder mehr Patienten behandelt. Wenn die Zahlen weiter ste
Auf den Intensivstationen im Land – wie hier in Ludwigsburg – werden wieder mehr Patienten behandelt. Wenn die Zahlen weiter steigen, drohen im Land neue Einschränkungen für Ungeimpfte. Foto: GOLLNOW/DPA
Auf den Intensivstationen im Land – wie hier in Ludwigsburg – werden wieder mehr Patienten behandelt. Wenn die Zahlen weiter steigen, drohen im Land neue Einschränkungen für Ungeimpfte.
Foto: GOLLNOW/DPA

STUTTGART/REUTLINGEN. Am kommenden Donnerstag fällt die Maskenpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte in Betrieben, die sich für die 2G-Option entschieden haben. Das bestätigte Uwe Lahl, Amtschef im Sozialministerium, dem GEA. Dann tritt die nächste Corona-Verordnung in Kraft, die die aktuellen Regeln bis zum 24. November fortschreibt – ergänzt um den Passus, um den sich Sozialministerium und Datenschutzbeauftragter bis zuletzt gestritten hatten. Künftig ist es dann geimpften Kellnern und Barfrauen möglich, in 2G-Betrieben ohne Maske zu arbeiten, wenn sie sich freiwillig als immunisiert offenbaren.

Für die Zeit nach dem 24. November fährt das Land eine Doppelstrategie, sagt Lahl. Entweder beschließe der Bundestag eine einheitliche Regelung, um nach Auslaufen der »epidemischen Lage von nationaler Tragweite« das Infektionsschutzgesetz so zu verändern, dass die Länder weiterhin Maskenpflicht, Mindestabstände und Zugangskontrollen verfügen können. Plan B wäre eine reine Länderlösung: Dann müsste der Landtag die Rechtsgrundlage schaffen, um die Coronaverordnungen verlängern zu können. »Das Wahrscheinliche ist, dass es auf Bundesebene passiert«, so Lahl.

»Wir trauen uns bundesweit am meisten«

Der Amtsleiter geht im Übrigen davon aus, dass bereits Mitte nächster Woche in Baden-Württemberg die Warnstufe mit neuen Corona-Beschränkungen in Kraft tritt. Am Freitag waren bereits 211 Coronapatienten auf den Intensivstationen, 11 weniger als am Vortag. Der Grenzwert von 250 ist damit noch 39 Fälle entfernt. Wird der Warnwert erreicht, ist drei Tage später der Zutritt zu Veranstaltungen, Bars oder Restaurants nur noch für Geimpfte und Genesene oder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests erlaubt.

Schon die aktuelle Corona-Verordnung hatte den Druck auf Ungeimpfte erhöht – auch am Arbeitsplatz. Dort müssen sie seit einer Woche die Testangebote der Arbeitgeber annehmen und die Ergebnisse aufbewahren und notfalls dem Gesundheitsamt vorlegen. Dass nun künftig Kontrolleure des Gesundheitsamts morgens am Werkstor stehen, hält Lahl aber für unwahrscheinlich. »Die Kontrollen werden sich schwerpunktmäßig auf Betriebe konzentrieren, bei denen es Ausbrüche gibt«. Dann suchen die Vertreter der Gesundheitsämter das Unternehmen auf und lassen sich Impfstatus oder Testergebnisse zeigen. Auch mit Hinblick auf die Gewerkschaften habe sich das Land für das »niedrigschwelligste Angebot« mit Vertrauensvorschuss entschieden. »Wir gehen davon aus, dass die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ehrliche Haut sind.«

Lahl lässt keinen Zweifel daran, dass er neidisch nach Italien blickt, wo Beschäftigte geimpft, genesen oder getestet sein müssen, um zur Arbeit gehen zu dürfen. »Mir wäre viel wohler, wenn die Arbeitgeber den Status abfragen könnten«, sagt er und verweist auf Zulieferer für Pflegeheime, aber auch Betriebe, die Handwerker in Privathaushalte schicken. Das könne aber nur bundesweit geregelt werden. »Immerhin sind wir in Baden-Württemberg bundesweit diejenigen, die sich am meisten trauen«, so der Vertreter des Sozialministeriums.

Ein Umweg über den Weg, sich zum 2G-Unternehmen zu erklären, um intern Corona-Beschränkungen lockern zu können, haben die meisten Betriebe nicht. Die Option, 2G-Betrieb zu werden, haben nur Betriebe mit Publikumsverkehr, sagt Lahl. »Restaurants und Gaststätten oder Theater können das«, sagt Lahl. »Daimler kann das nicht.«

Veranstaltungsbesucher ließen sich rechtlich leichter ausschließen als Beschäftigte. »Da ist die Hürde viel höher«, so Lahl. Die Berufsfreiheit habe Verfassungsrang, bei Betrieben wie dem Lebensmitteleinzelhandel seinen zudem andere Probleme absehbar. »Wenn der Lebensmitteleinzelhandel 2G einführen würde, hätten nicht geimpfte Menschen Versorgungsprobleme.« (GEA)

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Professor Uwe Lahl, ist im April in seiner Funktion als Amtsleiter vom Verkehrsministerium ins Sozialministerium gewechselt.  FO
Professor Uwe Lahl, ist im April in seiner Funktion als Amtsleiter vom Verkehrsministerium ins Sozialministerium gewechselt. FOTO: VERKEHRS-MINISTERIUM
Professor Uwe Lahl, ist im April in seiner Funktion als Amtsleiter vom Verkehrsministerium ins Sozialministerium gewechselt. FOTO: VERKEHRS-MINISTERIUM