In Baden-Württemberg ist der seit Jahresbeginn verlangte Rahmenvertrag zur Umsetzung der dritten Stufe des Gesetzes noch nicht in Kraft. Die stattdessen geltende Übergangslösung habe viele Betroffene und Einrichtungen in eine schwierige Situation gebracht. Selbst innerhalb einer Behörde handhabten Sachbearbeiter die neuen Regeln unterschiedlich. Hoffmann nannte es einen Skandal, dass es in den vergangenen zwei Jahren nicht gelungen sei, den Rahmenvertrag zu beschließen. »Wir müssen uns ganz schnell an einen Tisch setzen.«
Das Bundesteilhabegesetz wird bis 2023 in vier Reformstufen umgesetzt und kommt einem grundlegenden Wechsel in der Behindertenhilfe gleich. Statt wie früher Pauschalbeträge für »Fürsorge« zu erhalten, soll jeder einzelne Mensch mit Behinderung in seinen individuellen Bedürfnissen gefördert werden - unabhängig von der Wohnform. Leistungen für Existenzsicherung - etwa Wohnen oder Essen - werden getrennt von Leistungen zur Teilhabe - etwa Mobilität, Assistenzbedarf oder Bildung.