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Der drei Stufenplan: So will das Land zurück zur Normalität

Die Landesregierung beschließt mit ihrer neuen Verordnung einen Plan für Öffnungen in Abhängigkeit vom Inzidenzwert. Das sind die einzelnen Stufen.

Das Land schreitet bei der Lockerung schneller voran als noch vor wenigen Tagen geplant – zumindest dort, wo die Inzidenz länger
Das Land schreitet bei der Lockerung schneller voran als noch vor wenigen Tagen geplant – zumindest dort, wo die Inzidenz länger unter der 100er Marke liegt. FOTO: FILSER/ADOBE STOCK
Das Land schreitet bei der Lockerung schneller voran als noch vor wenigen Tagen geplant – zumindest dort, wo die Inzidenz länger unter der 100er Marke liegt. FOTO: FILSER/ADOBE STOCK

STUTTGART. Weil die Corona-Infektionszahlen im Südwesten sinken und die Impfquote steigt, will die Landesregierung gestern mit einer neuen Verordnung Öffnungsschritte für Gastronomie, Freizeitaktivitäten oder öffentliche Einrichtungen ermöglichen. Die neuen Regelungen sehen Lockerungen in drei Öffnungsstufen vor und richten sich nach dem Inzidenzwert in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen. Letztlich sollen die örtlichen Behörden, also die Gesundheitsämter, grünes Licht für weitere Öffnungsschritte geben. Was sich ändert und wie es in drei Stufen weitergehen könnte:

1. Öffnungsstufe

Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, tritt die erste Öffnungsstufe in Kraft. Laut der neuen Verordnung ist die Veranstaltungs- oder Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Zuvor muss ein negativer Test vorgelegt werden. Genesene und geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit.

Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze mit mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen anzuordnen. Auch Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt. Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kundenzahl auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern sowie Badeseen mit kontrollierten Zugang dürfen öffnen.

Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnwagenstellplätze. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen. Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Ebenfalls im Freien sind Spitzen- oder Profisportveranstaltungen mit 100 Zuschauern erlaubt. In geschlossenen Räumen sind Kurse in Volkhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen mit maximal zehn Personen gestattet – im Freien mit 20 Personen. Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung gestattet. Der Betrieb von Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.

Ebenfalls erlaubt ist der touristische Reisebusverkehr, wenn sich Start und Ziel im Kreis befindet, in dem nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein.

2. Öffnungsstufe

Sinkt die Inzidenz in den darauffolgenden 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe zwei. Ein konkreter Inzidenzwert wurde nicht genannt. Die Gastronomie darf um eine Stunde länger (6 bis 22 Uhr) öffnen. Dabei gelten gleiche Abstandsregeln wie in der Stufe zuvor. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien und geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios ist wieder erlaubt. Saunen dürfen für Gruppen von bis zu zehn Personen wieder öffnen. Bei religiösen Veranstaltungen ist der Gemeindegesang zulässig.

3. Öffnungsstufe

Wenn nach der zweiten Öffnungsstufe die Inzidenz in den folgenden 14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen. Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Besucher, Teilnehmer oder Kunden ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Fläche begrenzt. Ein negativer Test bleibt Pflicht. Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind mit bis zu 250 Teilnehmenden möglich. Theater-, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos können in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmenden abhalten. Im Freien sind bis zu 500 Teilnehmende erlaubt. Messen-, Ausstellungen und Kongresse können wieder mit einer Person pro zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche stattfinden. Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen können wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Der Betrieb von Badeanstalten ist wieder erlaubt. Dazu zählen auch Saunen und ähnliche Einrichtungen wie Dampfbäder oder Hamame.

Und wenn die Corona-Zahlen steigen?

Der Öffnungsschritt wird zurückgenommen, wenn die Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. (GEA)