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Datenschützer: Kosten für Bürgeranfragen abschaffen

Warum hat mein Impfzentrum weniger Dosen als andere? Darf mein Nachbar hier noch bauen? Warum ist die Bushaltestelle verlegt worden? Fragen über Fragen, über die sich Bürger beim Amt informieren können. Aber es gibt noch Hürden.

Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit in Stuttgart vorgestellt
Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, vor dem Beginn einer Pressekonferenz. Foto: Bernd Weißbrod
Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, vor dem Beginn einer Pressekonferenz.
Foto: Bernd Weißbrod

Wer sich als Bürgerin oder Bürger zum Beispiel im Rathaus genau über ein Bauprojekt erkundigen will, der muss für diese Informationen teilweise tief in die Tasche greifen. Baden-Württembergs oberster Datenschützer, Stefan Brink, beklagte am Montag in Stuttgart, dass viele größere Anfragen an Behörden aus Kostengründen zurückgezogen würden. Brink sagte: »Unsere Forderung ist, diese Gebühren abzuschaffen.« Es gehe hier höchstens um 100.000 bis 150.000 Euro im Jahr. Das müsse der grün-schwarzen Landesregierung das Recht auf Informationsfreiheit wert sein. Eine Anfrage an eine Landesbehörde kann laut Brink höchstens 500 Euro kosten, dagegen können Kommunen den Aufwand für eine umfassende Anfrage komplett auf den fragenden Bürger umlegen.

Das Innenministerium lehnt eine weitere Kostenübernahme durch das Land ab. Vor allem für Kommunen sei die Möglichkeit zur vollen Kostendeckung elementar, da es gerade die Gemeinden seien, die nicht selten zusätzliche Stellen schaffen müssten, um die Anfragen sach- und fristgerecht bearbeiten zu können. »Bei einer generellen Gebührenfreiheit würde das Informationsinteresse Einzelner letztlich von der Allgemeinheit subventioniert werden, was nicht gerechtfertigt erscheint«, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.

Brink legte seinen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit in den Jahren 2020 und 2021 vor. Der Datenschutzbeauftragte bescheinigte den Behörden im Land große Fortschritte bei der Herausgabe von Akten. Die Zeit der Abschottung der Bürokratie sei vorbei. »Das Amtsgeheimnis gibt es nicht mehr.« Dennoch gebe es weiter viele Anfragen, in denen sein Haus zwischen Bürger und Behörde vermitteln solle. 2020 habe es 185 Fälle gegeben, im vergangenen Jahr 175.

Dennoch müsse das seit 2015 geltende Gesetz zur Informationsfreiheit wie in anderen Bundesländern endlich zu einem Transparenzgesetz mit weniger Ausnahmen weiterentwickelt werden. Zwar hätten Grüne und CDU ein solches Gesetz im Koalitionsvertrag versprochen, doch eine Umsetzung sei nicht in Sicht. Brink befürchtet sogar, dass es in dieser Wahlperiode, die bis 2026 geht, knapp werden könnte. »Das ist sehr, sehr bedauerlich, dass das so spät kommt.«

Grund dafür sei, dass die Bewertung des Informationsfreiheitsgesetz durch das Innenministerium sich immer weiter verzögere. Eigentlich hätte diese Evaluierung schon Ende 2020 vorliegen sollen. Doch das Ministerium gehe das »sehr bürokratisch« an und gebe sich mit seinen Fragebogen als Interessenvertreter der Behörden, denen die Auskunft zusätzliche Arbeit beschere. Es werde »suggestiv negativ gefragt«, kritisierte Brink.

Das Innenministerium widersprach der Kritik. »Die Evaluation konnte nach den gesetzlichen Vorgaben erst nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren beginnen - und damit frühestens im Jahr 2021.« Zudem wolle man nicht nur klären, wie sich das Gesetz bewährt hat, sondern auch, inwiefern es weiterentwickelt werden kann. Bei den Fragebogen habe man sich an den Vorlagen anderer Bundesländer orientiert. »Hierbei wird auch nach möglichen positiven Effekten gefragt«, erklärte die Sprecherin.

Bei der Erarbeitung des neuen Transparenzgesetzes müssten zum Beispiel bisherige Ausnahmen überdacht werden, forderte der Datenschützer. Brink verlangte zum Beispiel, dass der Landesrechnungshof künftig Auskünfte geben müsse. Bisher sind die Finanzprüfer ausgenommen, weil befürchtet wurde, deren Zusammenarbeit mit den Behörden könnte leiden, wenn der Rechnungshof darüber Informationen herausgeben muss.

Der Datenschützer dringt zudem darauf, dass auch der Südwestrundfunk als öffentliche Anstalt darüber informieren muss, wie er sein Geld ausgibt. Doch als Anfragen kamen, warum der SWR mit dem YouTuber Saidi kooperiere, habe der Sender jede Auskunft verweigert. Zwar sei auch der SWR aus dem Gesetz ausgenommen, doch der Sender hätte auch freiwillig Auskunft geben können, findet Brink.

Hintergrund für die Ausnahme ist, dass der SWR in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Sitze habe und eine solche Regelung in beiden Ländern im Staatsvertrag verankert werden müsse. Brink verwies darauf, dass der NDR, der ebenfalls für mehrere Länder zuständig sei, das schon geregelt habe. Angesichts vieler Anfragen zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk diene das auch der Glaubwürdigkeit der Sender. »Beim SWR dauert es offensichtlich noch ein bisschen«, sagte der Datenschützer.

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Koalitionsvertrag zu Transparenzgesetz, S. 95/96

© dpa-infocom, dpa:220307-99-418144/5