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Aktuell Corona

Das ist in Kreisen mit einer Inzidenz unter 100 ab Samstag wieder möglich

Baden-Württemberg lockert die strengen Corona-Regeln. Die erste Hürde, die Inzidenz von 150, haben die Landkreise Reutlingen und Tübingen schon gerissen: In beiden Kreisen darf der Einzelhandel wieder Click & Meet anbieten. Sinkt die Inzidenz weiter, wie in den letzten Tagen, ist bald noch mehr möglich.

Symbolfoto. FOTO: WARMUTH/DPA
Symbolfoto. FOTO: WARMUTH/DPA

STUTTGART. Nach monatelangem Lockdown lässt der Südwesten die Zügel bei den Corona-Regeln nun wieder deutlich lockerer - ausreichend niedrige Infektionszahlen vorausgesetzt. Heute traten entsprechende Änderungen in der Corona-Verordnung des Landes in Kraft und machen ab Samstag Lockerungen in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit möglich.

Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, ist folgendes wieder möglich:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben (Ferienwohnungen)
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen

Für alle genannten Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln, teilt das Land mit. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Umfrage (beendet)

Wenn die Inzidenz unter 100 gefallen ist: Auf welche Öffnung freuen Sie sich am meisten?

Baden-Württemberg arbeitet an einem Öffnungskonzept. Am Samstag könnten die ersten Schritte umgesetzt werden.

18%
70%
12%

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan des Landes eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter nun zwei getestete (oder geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden. Mit den Öffnungsschritten geht das Land nun teils deutlich weiter als noch vor wenigen Tagen geplant. Ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums mit Stand von Anfang Mai sah etwa die Öffnung der Innengastronomie erst viel später vor, frühestens 14 Tage nach den ersten Öffnungsschritten.

Sinkt die Inzidenz zwei Wochen nach dem oben genannten »Öffnungsschritt 1« weiter, ist in den betroffenen Landkreisen unter anderem folgendes wieder möglich:

  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen
  • Musik-, Kunst- und Tanzschulen dürfen Veranstaltungen für bis zu 20 Teilnehmer anbieten
  • Die Innen- und Außengastronomie darf bis 22 Uhr öffnen
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (eine Person pro 20 Quadratmeter)
  • Kulturveranstaltungen innen bis 100 und außen bis 250 Personen
  • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen (eine Person pro 20 Quadratmeter)
  • Bei religiösen Veranstaltungen darf wieder gesungen werden

Sinkt die Inzidenz weitere zwei Wochen nach dem »Öffnungsschritt 2«, ist in den betroffenen Landkreisen folgendes wieder möglich:

  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien mit bis zu 250 Personen
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (eine Person pro 10 Quadratmeter)
  • Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (eine Person pro 10 Quadratmeter)

Sinkt die Inzidenz fünf Tage unter den Wert von 50, ist folgendes wieder möglich:

  • Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
  • Archive und Bücherreien, zoologische und botanische Gärten, sowie Gedenkstätten und Museen dürfen ohne Auflagen öffnen
  • Auflagen für den Einzelhandel werden weiter gelockert

Den kompletten Stufenplan mit allen Details kann man auf der Homepage der Landesregierung nachlesen. (GEA/dpa)