Es gebe kein Katastrophenkreationsrecht, erklärte ein Sprecher der AfD-Fraktion der dpa. Mit dem Nachtragshaushalt sei die Verfassung gefährdet und verletzt worden. Zudem beklagt die AfD eine Zweckentfremdung der Mittel. Mit einer einstweiligen Anordnung wolle die Fraktion erreichen, dass das Land keine weiteren Schulden aufnehme.
Der Verfassungsgerichtshof teilte mit, dass er der Landesregierung und dem Landtag in einem ersten Schritt Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag geben werde.
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