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Corona-Förderung für Veranstaltungs- und Eventfirmen

Scheinwerferlicht spiegelt sich in einer Discokugel
Scheinwerferlicht spiegelt sich in einer Discokugel. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild
Scheinwerferlicht spiegelt sich in einer Discokugel. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild

STUTTGART. Unternehmen aus der Veranstaltungs-, Messe-, Event- und Taxibranche im Südwesten können von sofort an Förderhilfen beim Land für die Rückzahlung ihrer Kredite beantragen. Die Firmen dürfen bei einer Bewilligung darauf hoffen, 40 Prozent ihrer Tilgungsraten für dieses Jahr vom Land bezahlt zu bekommen - bis zu einem Maximalbetrag von 150 000 Euro pro Antragsteller. Gefördert werden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums vom Donnerstag allerdings nur Geschäfte, für die ein Kreditvertrag schon vor dem 11. März besiegelt war.

Mitte März nahm die Corona-Pandemie in Deutschland so richtig ihren Lauf, in der Folge brach das Geschäft beispielsweise von Schaustellern, Messebauern und Eventagenturen - bis heute teils komplett - ein.

Mit der Förderung will das Land eine Insolvenzwelle in diesen Dienstleistungsbranchen verhindern. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte, in diesen hart betroffenen Bereichen seien entgangene Umsätze nicht nachholbar. »Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe«, sagte sie. Einzelne Unternehmen seien über das gesamte Jahr ohne Umsatz und Einkommen.

Insgesamt stellt Baden-Württemberg für den »Tilgungszuschuss Corona« 92 Millionen Euro bereit, im Sommer hatte das grün-schwarze Kabinett darüber beschlossen. Es handle sich um ein »bundesweit einmaliges« Hilfsprogramm. Anträge müssen bis spätestens zum 20. November bei den Industrie- und Handelskammern gestellt werden.

Der Zuschuss richtet sich den Angaben zufolge konkret an Schausteller und Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche mit Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern einschließlich Messebauern, Veranstaltungstechnikdienstleitern, Zeltverleihern und Zirkussen sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen. (dpa)

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