Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor sechs klagenden Anglern Recht gegen, aber betont: »Das Nachtangelverbot ist damit nicht generell aufgehoben.« Das Verbot gilt nach Auffassung der 5. Kammer wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht für die Kläger nicht. Das Ministerium hatte zuvor betont, die Verordnung trage dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach Nachtruhe Rechnung.
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