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Bundeswehr übt Überflüge auf der Staatsdomäne Waldhof

Die Bundeswehr hat am Mittwoch im Zollernalbkreis vorgeführt, was an Fluggeräuschen auf Bewohner zukommt, wenn die Staatsdomäne Waldhof neues Ersatzgelände wird. Zum Einsatz kam bei den Übungen ein Airbus A400M der Luftwaffe. Das Flugprofil wurde nach Auskunft des Staatsministers und Chefs der Staatskanzlei, Florian Stegmann, so gewählt, dass es einer Fallschirmsprungkampagne im Automatikabsprung entspricht.

Airbus A400M Überflug
Ein Airbus A400M der Luftwaffe bei einem Überflug an der Staatsdomäne Waldhof. Foto: Silas Stein
Ein Airbus A400M der Luftwaffe bei einem Überflug an der Staatsdomäne Waldhof.
Foto: Silas Stein

Es wurden mehrere Überflüge über der geplanten Absetzfläche in einer Höhe von 400 Metern durchgeführt. Nach jedem Überflug wurde eine Schleife in 400 Metern Höhe geflogen, um den nächsten Überflug anzusetzen. Ein Team der Bundeswehr gab Schaulustigen und Interessierten weitere Auskünfte über die Aktion. Am Vormittag präsentierte die Bundeswehr in Altshausen (Landkreis Ravensburg) einen Absprung mit automatischer Öffnung der Fallschirme aus einer M-28 Skytruck in rund 450 Metern Höhe.

Auf den Gemarkungen Malmsheim und Renningen im Kreis Böblingen unterhält die Bundeswehr seit Jahrzehnten ein Areal für militärische Zwecke. Zur Ansiedlung des Forschungs- und Entwicklungszentrums der Robert Bosch GmbH wird die Nord- und Südfläche bereits von der Robert Bosch GmbH genutzt. Dazwischen liegt die Fläche, die derzeit für Fallschirm-Luftlandungs-Übungen und Übungen zum Absetzen von Lasten durch das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr und durch die US-Streitkräfte verwendet wird. Land und Bund hatten sich mit der Robert Bosch GmbH darauf geeinigt, dass deren dortiges Forschungs- und Entwicklungszentrum auf die bislang von der Bundeswehr genutzte Fläche erweitert werden kann. Das macht ein Ersatzgelände notwendig.

Von dem bislang ins Auge gefassten Standort in Haiterbach, der wegen seiner Nähe zum Bundeswehr-Standort in Calw Vorteile hatte, wurde abgesehen. Viele Eigentümer dort wollten ihre Grundstücke nicht verkaufen. Die Flächen hätten deshalb nur mittels Enteignungen beschafft werden können. Aus diesem Grund vereinbarten das Land und der Bund, dass sich die Bemühungen bei der Suche nach dem benötigten Ersatzgelände auf den Standort Waldhof richten. Das Areal ist vollständig im Landeseigentum. Ankäufe von Flächen sind hier nicht erforderlich.

Bund und Land wollen die betroffenen Landkreisen und Kommunen im Zollernalbkreis weiter über das Vorhaben informieren.

© dpa-infocom, dpa:220427-99-67186/2