Grundlage ist ein Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg dafür, was bei »örtlichem Bedarf« in die Polizeiverordnung aufgenommen werden kann. Schon einige Gemeinden und Städte im Südwesten haben die Regelungen zu »Lärm durch Fahrzeuge« aufgenommen, darunter zum Beispiel Bönnigheim und Kornwestheim. Laut Gemeindetag geht es speziell um Lärm, der von privaten Grundstücken ausgeht.
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