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Brink: Massive Pannen bei Adressweitergabe im Wahlkampf

Bei der Weitergabe von Adressen für Wahlwerbung der Parteien ist es nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink zu massiven Pannen gekommen.

Stefan Brink
Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/Archivbild
Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/Archivbild

STUTTGART. Die Meldebehörden der Kommunen müssten hier dringend handeln, teilte Brink am Freitag in Stuttgart mit. Vor der Europa- und Kommunalwahl Ende Mai seien aufgrund von Fehlern auch Daten von Nichtwahlberechtigten oder von Bürgern, die eine Übermittlungssperre veranlasst hatten, weitergegeben worden. »Dies führte etwa dazu, dass Säuglinge und Kleinkinder personalisierte Wahlwerbung erhielten«, so Brink.

Grundsätzlich gilt eine Widerspruchslösung: Wer vor Wahlen keine persönlich adressierte Wahlwerbung von Parteien wünscht, kann dem Einwohnermeldeamt die Weitergabe seiner Daten an die beteiligten Parteien untersagen. Parteien können kurz vor der Wahl zu Wahlkampfzwecken Auskünfte aus den kommunalen Melderegistern anfordern. Nach der Wahl müssen die Daten wieder gelöscht werden. (dpa)