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BKA: Infos über Sextäter gehen mangels Vorratsdaten verloren

Bei den Ermittlungen gegen Sextäter, die im Internet kinderpornographisches Material verbreiten, stoßen die Kriminalisten auf eine Hürde: Viele Dateien sind nach einer Weile nicht mehr auffindbar, weil es in Deutschland keine Mindestspeicherfristen gibt.

Nach Angaben des BKA konnten im Fall eines missbrauchten Mädchens sowohl das Opfer als auch der Täter identifiziert werden. F
Nach Angaben des BKA konnten im Fall eines missbrauchten Mädchens sowohl das Opfer als auch der Täter identifiziert werden. Foto: Fredrik von Erichsen
Nach Angaben des BKA konnten im Fall eines missbrauchten Mädchens sowohl das Opfer als auch der Täter identifiziert werden. Foto: Fredrik von Erichsen

FREIBURG. »Im vergangenen Jahr beispielsweise mussten wir über 8.400 Fälle der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie der Staatsanwaltschaft zur Einstellung vorlegen, weil der Ermittlungsansatz - die IP-Adresse - hier nicht weiter verfolgt werden konnte, weil die IP-Adresse mangels Vorratsdatenspeicherung schlicht beim Provider nicht mehr hinterlegt war«, sagte Markus Koths, Leiter BKA-Gruppe Cybercrime, Referat Bekämpfung Kindesmissbrauch, im ZDF-»Morgenmagazin« am Donnerstag.

Den Missbrauchsfall von Staufen bei Freiburg bezeichnete Koths als »sehr tragisch und erschütternd«. »Allerdings ist dies nicht nur ein Einzelfall. Der Polizei werden jährlich über 12 000 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern bekannt. Die Aufklärungsquote liegt bei über 80 Prozent«, betonte Koths. Drei Monate nach Bekanntwerden des schweren Missbrauchs eines Kindes in Staufen beginnt am Donnerstag der erste Prozess. (dpa)