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Klage des Schlecker-Insolvenzverwalters vor Neuverhandlung

Anfang 2012 kostet die Schlecker-Insolvenz viele Tausende Menschen den Job. Zehn Jahre später warten Betroffene und andere Gläubiger immer noch auf Geld. Könnte das aus Kartellklagen kommen?

Schlecker-Insolvenz
Eine Mitarbeiterin von Schlecker reißt das Firmenlogo von der Eingangstür einer Filiale. Foto: picture alliance
Eine Mitarbeiterin von Schlecker reißt das Firmenlogo von der Eingangstür einer Filiale.
Foto: picture alliance

Das Schlecker-Insolvenzverfahren zieht sich weiter in die Länge - gleichzeitig besteht für die Gläubiger Hoffnung, dass es am Ende mehr Geld zu verteilen gibt. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Ansicht, dass das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) eine millionenschwere Schadenersatz-Klage des Insolvenzverwalters der einstigen Drogeriemarktkette vorschnell abgewiesen hat. Das könnte dazu führen, dass dort alles noch einmal verhandelt werden muss. Die BGH-Richterinnen und -Richter wollen ihr Urteil am 25. Oktober verkünden, wie sie nach knapp vier Stunden Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe ankündigten. (Az. KZR 42/20)

Die Forderungen richten sich gegen etliche große Drogerieartikel-Hersteller. Das Bundeskartellamt hatte gegen die Unternehmen Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 in einem gemeinsamen Arbeitskreis Informationen ausgetauscht hatten. Dabei ging es etwa um beabsichtigte Preiserhöhungen oder den Stand der Verhandlungen mit einzelnen Handelsketten. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz meint, dass Schlecker deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste. Er will rund 212 Millionen Euro Schadenersatz.

In den ersten beiden Instanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Das OLG hatte es für nicht sehr wahrscheinlich gehalten, dass Schlecker durch den Informationsaustausch ein Schaden entstanden sein könnte. Der Kartellsenat des BGH hält diese Einschätzung nach ersten Beratungen für fehlerhaft. Ein Schaden sei wohl nicht auszuschließen, sagte der Vorsitzende Wolfgang Kirchhoff. Es genüge, dass der Austausch geeignet gewesen sei, sich auf die Preise auszuwirken.

Die Anwälte der betroffenen Hersteller argumentierten, es sei nicht erwiesen, dass die Firmen wegen der ausgetauschten Informationen tatsächlich einen Vorteil gehabt hätten. Geiwitz' Vertreter sagte dagegen, es sei wie beim Poker - wenn sich alle gegenseitig in die Karten schauen ließen, müsse sich das irgendwie auswirken.

Schlecker, einst die größte Drogeriemarktkette Europas mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiterinnen - es waren vor allem Frauen - verloren ihre Arbeit. Sollte es Geiwitz am Ende tatsächlich gelingen, wegen des Drogeriekartells Schadenersatz zu erstreiten, könnte das Geld in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen. Dabei geht es um offene Ansprüche auf eine maximal dreimonatige Lohnfortzahlung bei Kündigung.

Das Verfahren gegen die Drogerieartikel-Hersteller ist die größte von mehreren Kartellklagen, die Geiwitz erhoben hat. Nach Auskunft seines Sprechers laufen noch drei weitere Schadenersatz-Prozesse, jeweils in der ersten Instanz. Am Stuttgarter Landgericht gehe es um Waschmittel und Kaffee, am Landgericht Mannheim um Zucker. Ein fünfter Streit mit Süßwaren-Herstellern sei außergerichtlich beigelegt worden.

Ankündigung des BGH

Urteil des OLG Frankfurt vom 12. Mai 2020

OLG-Mitteilung dazu

Urteil des LG Frankfurt vom 10. August 2018

Fallbericht des Bundeskartellamts

© dpa-infocom, dpa:220704-99-906908/5