Das Urteil sei kein Mittelweg, hatte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung gesagt. Der Angeklagte habe Schuld auf sich geladen, aber diese wiege weniger schwer als von der Staatsanwaltschaft angenommen.
Verdeckte Vermittler hatten den Deutschen im Juni 2021 für den angeblichen Verkauf eines Sturmgewehrs zum Bahnhof Kehl (Ortenaukreis) gelockt. Dabei nahm die Polizei den Mann fest. Unklar blieb bis zuletzt, ob er konkret einen Anschlag in Deutschland oder Frankreich, wo er zuletzt lebte, geplant hatte. (Az: 5 KLs 510 Js 4383/21)
Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revisionen abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen.
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