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BGH klärt: Darf nur der Lindt-Schokohase Goldfolie tragen?

Bundesgerichtshof
Ein Bundesadler mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa
Ein Bundesadler mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE. Seit Jahren will der Schokoladenhersteller Lindt seinen bekannten goldfarbenen Osterhasen vor allzu ähnlicher Konkurrenz schützen - heute (11.00 Uhr) erreicht ein neuer Streitfall den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Diesmal hat Lindt die schwäbische Confiserie Heilemann verklagt, die ebenfalls einen Schokohasen in Gold im Sortiment hat. (Az. I ZR 139/20)

In einem ganz ähnlichen Verfahren war Lindt 2013 nach langem Hin und Her unterlegen. Damals ging es um die Frage, ob der sitzende »Goldhase« mit rotem Halsband und Glöckchen insgesamt Markenschutz genießt. Nun versucht es das Schweizer Unternehmen ausschließlich über die Farbe: Vier von fünf Verbrauchern verbänden den charakteristischen Goldton mit Lindt, damit habe er sich als Marke durchgesetzt. Das Oberlandesgericht München hatte dies zuletzt anders gesehen und die Unterlassungsklage abgewiesen. Nun kommt es auf den BGH an. Ob gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen.

Der »Goldhase« von Lindt ist der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase in Deutschland. Er wird seit seinen Anfängen 1952 in Goldfolie angeboten. Den aktuellen Goldton benutzt Lindt seit 1994. (dpa)