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BGH entscheidet über Online-Bewertungen für Fitnessstudio

Eine Justitia-Figur
Eine Justitia-Figur hält eine Waage in der linken und ein Schwert in der rechten Hand. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild
Eine Justitia-Figur hält eine Waage in der linken und ein Schwert in der rechten Hand. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über den Streit zwischen einer Betreiberin von Fitnessstudios und der Bewertungsplattform Yelp. Im Kern geht es darum, ob Yelp den überwiegenden Teil der Bewertungen für die Gesamtbewertung ignorieren darf. Das hatte bei den Fitnessstudios zu einer schlechten Gesamtbeurteilung geführt.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Sport-Unternehmerin Recht bekommen. Durch das Aussortieren vieler Bewertungen entstehe ein verzerrtes Gesamtbild. Das OLG sprach der Frau Schadenersatz zu und verbot Yelp, ihre Studios weiter so zu bewerten.

Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten - und eben auch Fitnessstudios. Zu vergeben sind ein Stern (»Boah, das geht ja mal gar nicht!«) bis fünf Sterne (»Wow! Besser geht's nicht!«), außerdem kann man etwas schreiben. In die Gesamtbewertung fließen allerdings nicht alle Beurteilungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert dafür die empfohlenen Beiträge, die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält. (Az. VI ZR 495/18 u.a.). (dpa)

Ankündigung des BGH

Urteil des OLG München vom 13. November 2018

Urteil des LG München vom 12. Februar 2016

Yelp über »empfohlene Beiträge«