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BGH bestätigt Urteil gegen Darknet-Plattform-Betreiber

Der BGH
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hängt ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/Archiv
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hängt ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/Archiv

KARLSRUHE. Das Urteil von sechs Jahren Haft gegen den Betreiber einer Darknet-Plattform, über die der Münchner Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf mit dem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 6. August die Revision des Mannes als unbegründet. Das Landgericht Karlsruhe hatte den damals 31-Jährigen im vergangenen Dezember der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten schuldig gesprochen. (Az. 1 StR 188/19)

Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte er sich über den verborgenen Bereich des Internets (Darknet) besorgt. Der Amokläufer hätte die Waffe nicht kaufen und den Amoklauf nicht begehen können, wenn der Angeklagte Verkäufer und Käufer in seinem Forum nicht hätte zusammenkommen lassen, hatte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung gesagt.

Den eigentlichen Waffenhändler im Fall des Münchner Amoklaufs hatte das Landgericht München I im Januar 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Dieser Mann hatte Pistole und Munition an den jugendlichen Amokläufer verkauft. (dpa)