Das Strahlenschutzgesetz sieht für Gebiete mit hohem Radon-Vorkommen besondere Schutzmaßnahmen vor - und eine Handlungspflicht für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude. Doch auch Privatleute sollten vorsorgen: »Radon ist ein Gesundheitsrisiko, gegen das man selbst vorgehen kann«, sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. »Wie hoch die Radon-Werte in der eigenen Wohnung sind, lässt sich leicht ermitteln. Messungen sind kostengünstig und der erste Schritt, die eigene Gesundheit besser vor Radon zu schützen.«