Logo
Aktuell Urteil

Bewährungsstrafen für Halter nach tödlichem Hundebiss

Nach dem tödlichen Angriff eines Hundes auf eine Seniorin hat das Amtsgericht Sigmaringen die Hundehalter zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Amtsgericht Sigmaringen
Das Amtsgericht in Sigmaringen. Foto: Thomas Warnack/Archiv
Das Amtsgericht in Sigmaringen. Foto: Thomas Warnack/Archiv

SIGMARINGEN. Die angeklagte Besitzerin bekam wegen fahrlässiger Tötung eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung, ihr Ehemann, der den Hund der Rasse Kangal beschafft hatte, zwei Jahre auf Bewährung (Aktenzeichen: 5 Ls 11 Js 4710/17).

Damit entsprechen die Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Hundehalter müssen außerdem jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und dürfen während ihrer Bewährungszeit von drei Jahren keine Hunde halten, die mehr als 20 Kilo wiegen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Vorschriften zur Hundehaltung in grober Weise missachtet wurden.

Das 72 Jahre alte Opfer war im Mai vergangenen Jahres in Stetten am kalten Markt (Kreis Sigmaringen) unvermittelt von dem Kangal angefallen und mehrfach in Kopf und Hals gebissen worden. Die Frau starb. Der Hund hatte sich wegen seines offenbar zu schwachen Halsbands losreißen können. (dpa)