Logo
Aktuell Land

Betriebsratswahl bei Porsche erneut vor Gericht

Kann der Betriebsrat von Porsche in Stuttgart auch Beschäftigte in Leipzig vertreten? Diese Frage muss das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg klären.

Porsche
Das Logo der Porsche AG ist vor leicht bewölktem Himmel zu sehen. Foto: Marijan Murat/DPA
Das Logo der Porsche AG ist vor leicht bewölktem Himmel zu sehen.
Foto: Marijan Murat/DPA

Der juristische Streit um die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen beschäftigt heute das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat hatten Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart eingelegt, das die Wahl im April für unwirksam erklärt hatte.

Hintergrund der Gerichtsentscheidung in der ersten Instanz war, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen. Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte durch einen eigenen Betriebsrat vor Ort sei in Leipzig besser und effektiver gewährleistet als bei einem Betriebsrat, der über 450 Kilometer entfernt sei, hieß es zur Begründung. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel, beispielsweise Videokonferenzen, ersetze nicht die persönliche Erreichbarkeit vor Ort und rechtfertige daher keine andere Wertung. Die Zuständigkeit von Stuttgart für Leipzig war in mehreren Vereinbarungen geregelt worden.

Solange die Entscheidung der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Betriebsrat im Amt. Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Für all diese Punkte hatte das Arbeitsgericht Stuttgart aber keine Anhaltspunkte gesehen. Es habe keine Manipulationen und keine Ungereimtheiten gegeben. Solche Anfechtungsgründe seien nicht erkennbar gewesen.

Wegen einer ähnlichen Konstellation mit einer weit entfernten Betriebsstätte hatte das Arbeitsgericht bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt. Das Verfahren ging danach über mehrere Jahre durch die Instanzen.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

© dpa-infocom, dpa:231127-99-95652/2