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Betreiber von Kinderporno-Plattform gehen gegen Urteil vor

Das Urteil gegen die Betreiber der Kinderporno-Plattform »Elysium« ist jetzt ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verteidiger der vier Angeklagten haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Limburg am Freitag erklärte.

Die Rechtsanwälte der mutmaßlichen Drogenbande suchen nach Fehlern und Lücken.   FOTO: DPA
Die Rechtsanwälte der mutmaßlichen Drogenbande suchen nach Fehlern und Lücken. Foto: dpa
Die Rechtsanwälte der mutmaßlichen Drogenbande suchen nach Fehlern und Lücken.
Foto: dpa

LIMBURG. Der BGH muss den Fall nun auf formelle Verfahrens- und Rechtsfehler prüfen. Die Staatsanwaltschaft werde nicht gegen das Urteil vorgehen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Anfang März waren die vier Führungsmitglieder der weltweiten Kinderpornografie-Plattform zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter sprachen die Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern schuldig, das Portal als Bande im abgeschirmten Darknet betrieben beziehungsweise sich daran beteiligt zu haben. Das Landgericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten. (dpa)