LIMBURG. Der BGH muss den Fall nun auf formelle Verfahrens- und Rechtsfehler prüfen. Die Staatsanwaltschaft werde nicht gegen das Urteil vorgehen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Anfang März waren die vier Führungsmitglieder der weltweiten Kinderpornografie-Plattform zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter sprachen die Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern schuldig, das Portal als Bande im abgeschirmten Darknet betrieben beziehungsweise sich daran beteiligt zu haben. Das Landgericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten. (dpa)