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Bankgebühren: Verbraucherschützer legen Berufung ein

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs löst weitere Rechtsstreitigkeiten um Kontogebühren aus. Verbraucherschützer aus Schwaben wollen sich erneut gegen eine Niederlage wehren.

Gericht
Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. Foto: Thomas Frey
Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal.
Foto: Thomas Frey

Im Streit um Kontogebühren wollen Verbraucherschützer im Südwesten auch nach einer neuen Niederlage vor Gericht nicht aufgeben. Im Fall der genossenschaftlich organisierten VR-Bank Ludwigsburg eG habe die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Berufung eingelegt, kündigte deren Finanzexperte Niels Nauhauser am Mittwoch in Stuttgart an.

Das Landgericht Stuttgart hatte vor rund einer Woche eine Klage der Verbraucherschützer gegen das schwäbische Kreditinstitut abgewiesen. Es sei nicht wettbewerbswidrig, wenn eine Bank darauf dringe, den Anspruch auf Rückforderung von Kontogebühren zu beziffern, hatte es geheißen. (Aktenzeichen 35 O 135/ 21 KfH)

Der Fall war ein weiteres Nachspiel eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gebührenpraxis von Banken. Der BGH hatte im April 2021 entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Viele Geldhäuser führten dann neue Gebührenmodelle ein. Die VR Bank hatte laut Gericht Kunden aufgefordert, einer Vertragsänderung für die Zukunft bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Rückerstattung von Gebühren für die Vergangenheit zuzustimmen. Einem Kunden, der Gebühren erstattet haben wollte, habe die Bank geantwortet, er müsse den Betrag selbst ermitteln.

Für die Hürden, die die beklagte Bank aufstelle, gebe es keine Rechtsgrundlage, schrieben nun die Verbraucherschützer. Das Kreditinstitut hätte den Kunden also nicht auf eine Eigenrecherche verweisen dürfen.

In anderem Fall hatte die Verbraucherzentrale im Südwesten nach einer Schlappe bereits Berufung eingelegt. Dabei ging es um Geschäftspraktiken der Volksbank im schwäbischen Welzheim. Der Fall soll nun vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt werden (Neues Az. 2 U 34/22).

© dpa-infocom, dpa:220330-99-731902/4