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Aktuell Pandemie

Baden-Württemberg verzichtet ab 3. April auf Corona-Auflagen

Am 3. April fallen im Südwesten die Masken und die 3G-Regeln - trotz hoher Inzidenzen. Kretschmann hält das für falsch. Und sieht die Verantwortung für die Pandemie-Politik ab dem Moment beim Bund.

Ministerpräsident Kretschmann
Winfried Kretschmann (Bündnis 90 Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Philipp von Ditfurth
Winfried Kretschmann (Bündnis 90 Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Foto: Philipp von Ditfurth

STUTTGART. In Baden-Württemberg fallen ab 3. April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen. Er halte das angesichts der hohen Inzidenzen zwar für falsch, den Ländern die Instrumente im Kampf gegen die Pandemie wegzunehmen. Aber: »Ich habe es nicht zu verantworten«, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. »Ab dem Zeitpunkt übernimmt der Bund die Verantwortung für die Pandemie.« Er sei dann nicht mehr zuständig. Von den landesweiten Corona-Auflagen dürfte zunächst noch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen übrig bleiben.

Kretschmann schließt Auflagen in regionalen Hotspots nicht aus

Auch regional schärfere Auflagen für bestimmte Hotspots stünden nach der Übergangsfrist 2. April zunächst nicht an, sagte Kretschmann. »Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt. Insofern müssen die Leute nicht damit rechnen, dass wir im Moment zu Hotspot-Regelungen kommen.« Er schloss aber nicht aus, zu regionalen Einschränkungen wie Masken in Innenräumen oder 3G-Zugangsregeln zu greifen, wenn die Pandemie sich wieder zuspitze. »Notfalls werden wir das machen.«

Allerdings sei die gesetzliche Grundlage des Bundes auch für diese Maßnahme so wacklig, dass man es kaum umsetzen könne. Gedacht sind die schärferen Hotspot-Regeln eher für lokal begrenzte, bedrohliche Infektionslagen und eine Überlastung der Kliniken. Darüber müsste der Landtag entscheiden. Kretschmann hatte am Montagabend im SWR gesagt: »Diese Hotspots, die stehen auf dem Papier, aber die sind nicht rechtssicher anwendungsfähig.« Er ergänzte: »Das ist handwerklich so schlecht gemacht, dass wir damit nichts anfangen können.«

In der grün-schwarzen Koalition war nach dpa-Informationen erwogen worden, nach der Übergangsphase das ganze Land zum »Hotspot« zu erklären. Kretschmann sagte allerdings: »Das Land zu einem Hotspot zu erklären, hatte ich noch niemals vor.« Der 73 Jahre alte Regierungschef erneuerte seine Kritik am Bund, der den Ländern die Schutzmaßnahmen mitten in der Omikron-Welle aus der Hand nehme. Jeder könne sehen, dass es noch brennt, da schmeiße man doch nicht den Feuerlöscher weg.

Kretschmann wirft Scholz Wortbruch vor

Kretschmann kritisierte erneute Kanzler Olaf Scholz (SPD), der sich nicht an die Zusage in der vorletzten Ministerpräsidentenkonferenz gehalten habe, die Länder bei der Novelle des Gesetzes einzubinden. »Warum der Bund das macht, ist mir unerfindlich.« Es seien »keine guten und rationalen Gründe erkennbar«. Der Bund müsse nun auch die Konsequenzen tragen. »Die Verantwortung liegt nicht mehr bei den Ländern, das will ich klipp und klar sagen.« Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei zwar sehr kompetent darin zu warnen, aber bei der Umsetzung hapere es.

Erste Länder bereiten längere Schutzmaßnahmen vor

Am Samstag waren im Südwesten die monatelang geltenden Kontaktbeschränkungen und auch Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen komplett weggefallen. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz auf Vorschlag der Ampel-Regierung beschlossen. Wie alle anderen Bundesländer nutzt Baden-Württemberg seitdem die Übergangsregel im neuen Gesetz, um die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können.

Wegen hoher Infektionszahlen bereiten erste Länder längere Schutzauflagen vor. In Mecklenburg-Vorpommern mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2400 sollen wesentliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen. Bayern ließ vorerst offen, wie es mit den Corona-Regeln nach dem 2. April weitergeht.

Impfpflicht-Befürworter Kretschmann sieht Felle davonschwimmen

Kretschmann befürchtet, dass die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus doch nicht kommen wird. »Daran darf man - wie es so aussieht - einige Zweifel haben«, sagte der Grüne im SWR. »Es sieht im Moment nicht so aus, als ob sich der Bundestag da auf eine Linie einigen kann. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.«

Kretschmann hatte sich Ende November - mitten in der vierten Corona-Welle - für eine rasche Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht ausgesprochen. Während die Regierungschefs der Länder einhellig dafür plädieren, gehen im Bundestag die Meinungen stark auseinander. Die Ansichten gehen quer durch die Fraktionen, es ist im Moment unsicher, ob sich ein Antrag für eine Impfpflicht durchsetzt.

Mehr als 30.000 Neuinfektionen im Südwesten

In Baden-Württemberg grassiert derweil weiter das Virus, das Landesgesundheitsamt meldete zuletzt mehr als 30 000 neue Infektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf über 1950 Ansteckungen je 100.000 Einwohner. Die tatsächliche Inzidenz dürfte jedoch wegen einer nach wie vor hohen Dunkelziffer deutlich höher sein. (dpa)