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Baden-Württemberg verabschiedet sich von Isolationspflicht

Die Landesregierung geht einen Schritt in Richtung mehr Eigenverantwortung und schafft die häusliche Isolation für Corona-Infizierte ab. Die neue Regelung, die von diesem Mittwoch an gilt, trifft auch auf Kritik.

Corona-Isolation
Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett. Foto: Sebastian Gollnow
Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett.
Foto: Sebastian Gollnow

Wer sich mit Corona infiziert, muss in Baden-Württemberg künftig nicht mehr in häusliche Isolation. Eine entsprechende Verordnung der Landesregierung tritt am heutigen Mittwoch in Kraft.

Für Infizierte gilt stattdessen eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart mitteilte. Gesundheitsminister Manne Lucha bezeichnete die Abkehr von der Isolationspflicht »aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar.« Das zeigten nicht zuletzt die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen seien. »Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen«, sagte der Grünen-Politiker.

Deutliche Kritik an dem Vorgehen äußerte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. »Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung«, teilte der SPD-Politiker nach der Ankündigung am vergangenen Freitag mit. Er sprach von einem Fehler und warnte vor einem »Flickenteppich« mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern.

Die neue Regelung soll es Infizierten etwa erlauben, soweit es deren Gesundheitszustand zulässt, mit einer Maske einkaufen oder an der frischen Luft spazieren zu gehen. Bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern darf im Freien auf die Maske zudem verzichtet werden. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Als weitere Einschränkung sieht die neue Verordnung vor, dass Infizierte keine Kliniken und Pflegeheime betreten oder dort arbeiten dürfen. Das gleiche gilt für Flüchtlingsunterkünfte und Gefängnisse.

Die Landesregierung geht diesen Weg zusammen mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. Die vier Bundesländer hatten bereits am vergangenen Freitag angekündigt, die Isolationspflicht abschaffen zu wollen. In Bayern fällt sie ebenfalls bereits an diesem Mittwoch weg. Weitere Bundesländer dachten zuletzt darüber nach, andere lehnten einen solchen Schritt ab.

Trotz der Abkehr von der Isolationspflicht betonte Minister Lucha: »Klar ist aber auch, dass wir das Coronavirus nicht einfach ignorieren dürfen.« Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken seien weiterhin wichtig, nicht zuletzt aufgrund einer derzeit zunehmenden Zahl an anderen Atemwegserkrankungen, beispielsweise der Influenza. Zugleich wies Lucha darauf hin, dass sich jede und jeder mit einer Impfung vor schweren Verläufen schützen könne.

Verordnung

© dpa-infocom, dpa:221115-99-532507/3