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Baden-Württemberg hebt alle Corona-Maßnahmen zum 1. März auf

Maskenpflicht
Ein Schild weist auf das Tragen einer Maske hin. Foto: Daniel Bockwoldt
Ein Schild weist auf das Tragen einer Maske hin.
Foto: Daniel Bockwoldt

STUTTGART. Das Land plant zum 1. März die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufzuheben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche durch das Landeskabinett getroffen werden, teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration am Donnerstag mit.

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, aufgrund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April  abschaffen.

»Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen«, wird Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha in einer Pressemitteilung zitiert. »Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile.« Wer krank ist, sollte zuhause bleiben, empfiehlt Lucha generell. Außerdem solle jeder den Impschutz aktuell halten. 

Neben der Corona-Verordnung werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben, teilte das Gesundheitsministerium mit. Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300. »Viele Corona-Verordnungen mussten unter enormem Zeitdruck erlassen werden«, sagt Lucha. »Die Mitarbeitenden der Landesverwaltung haben dafür teilweise bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gearbeitet.« (pm)