Logo
Aktuell Land

Bürger auch weiterhin bei strittigen Bauvorhaben eingebunden

STUTTGART. Bei strittigen Bauvorhaben müssen Bürger im Südwesten auch in den kommenden Jahren weiter zwingend einbezogen werden. Die badenwürttembergische Landesregierung verlängerte am Dienstag die sogenannte Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung für sieben Jahre. Diese schreibt seit 2014 vor, dass die Meinung und Kritik von Bürgern in Planungs- und Zulassungsverfahren etwa für Infrastrukturprojekte wie Straßenbau und Hochwasserschutz einfließen sollen. »Damit bleibt ein wichtiger Pfeiler der Politik des Gehörtwerdens erhalten«, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart.

Das Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung Speyer habe mehr als 200 Fälle von Bürgerbeteiligung aus den Jahren 2014 bis 2017 ausgewertet, erläuterte Gisela Erler (Grüne), Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Dabei sei es etwa um bei Bauern umstrittene Naturschutzprojekte oder die Renaturierung von Flüssen gegangen.

Die Evaluation belege, dass die Verfahren nicht länger würden. Zudem würden die Verfahren, aber auch die Projekte selbst stärker akzeptiert. »Wobei eigentlich fast immer Projektgegner übrig bleiben«, sagte Erler. Das sei selbstverständlich. In der Regel seien die Themen jedoch im Konsens gelöst worden, sagte die Staatsrätin. So sei beispielsweise der Dialog zur Stromtrasse Suedlink in Baden-Württemberg quasi geräuschlos über die Bühne gegangen.

Kein anderes Bundesland habe eine solche Regelung, betonte Erler. »Wir haben einen Meilenstein gesetzt.« Baden-Württemberg sei ein »Musterland der Beteiligung«. Das Vorgehen werde hier inzwischen auch auf kommunaler Ebene übernommen. Für Ministerpräsident Kretschmann eine gute Entscheidung: »Wir wissen also, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.« (dpa)

Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung

Infos über Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung